Dienstleistungen

Folgende Dienstleistungen werden angeboten.

Abstinenz-Check
Unser Angebot: Zum Beleg Ihrer Alkoholabstinenz bietet Ihnen der TÜV Hessen - als einer der Vorreiter auf diesem Gebiet - den Abstinenz-Check an. Möglich wird das durch ein Abbauprodukt des Alkohols, nämlich Ethylglucuronid (EtG), welches im Urin nachweisbar ist. Wird bei mehrfachen Kontrollen kein EtG gefunden, ist das ein sehr deutlicher Hinweis auf eine abstinente Lebensweise.

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Arbeits- und Organisationspsychologie
Die Dienstleistungen richten sich an Unternehmen und Organisationen, die im Zuge geplanter und/oder laufender Veränderungsprozesse wirtschaftlich sinnvolle und wirksame Hilfestellungen zur Vorbereitung, Weiterentwicklung und "Umstellung" des Personals auf die neue Situation in Anspruch nehmen wollen.

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Ärztliche Untersuchungen und Drogenkontrollen / Drogenscreenings
Diverse Erkrankungen können die Eignung zum Führen von KFZ beeinträchtigen oder aufheben. Ärztliche oder fachärztliche Untersuchungen, die auf eigene oder Veranlassung der Fahrerlaubnisbehörde von uns erstellt werden, sind die Grundlage der Beurteilung, ob im Einzelfall Eignung oder bedingte Fahreignung vorliegt.

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Assessment Center Training zur Vorbereitung und Übung
Assessment Center gehören zu den am häufigsten eingesetzten Instrumenten der Personalauswahl und Personalentwicklung. Sie dienen als Entscheidungsgrundlage zur Auswahl externer und interner Bewerber oder auch zur Feststellung von Lern- und Entwicklungspotenzial und sind nicht mehr wegzudenken aus der Berufseignungsdiagnostik.

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Besonderes Aufbauseminar für alkohol- und drogenauffällige Fahranfänger: NAFA-Plus
Der TÜV Hessen bietet Personen, bei denen innerhalb der ersten 2 Jahre nach Führerscheinerhalt (Führerschein auf Probe) eine Alkohol- oder BTM-Auffälligkeit festgestellt wurde, ein Besonderes Aufbauseminar NAFA-Plus. Personen, bei denen bereits eine Alkohol- oder BTM-Auffälligkeit festgestellt wurde - und deren Probezeit aus diesem oder anderen Gründen verlängert wurde - können bis zu 4 Jahre nach Führerscheinerhalt an diesem Seminar teilnehmen.

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Besonderes Aufbauseminar für verkehrsauffällige Kraftfahrer nach § 43 FeV: NAFA-Plus
Der TÜV Hessen bietet Personen, die mit bis zu 17 Punkten im Flensburger Verkehrszentralregister belastet sind, besondere Aufbauseminare nach § 4 des Straßenverkehrsgesetzes. Nach dem Punktesystem des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) können Kraftfahrer, die mit Alkohol oder Drogen und anderen Verkehrsdelikten auffällig geworden sind, freiwillig an dem Seminar NAFA-Plus teilnehmen.

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KONDIAG
Auf Grund verschiedener Erkrankungen kann die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen beeinträchtigt oder sogar aufgehoben sein. Möglicherweise haben Sie sich selbst schon gefragt, ob Sie noch fahren können oder sollen; oder Ihr behandelnder Arzt hat Sie bereits darauf angesprochen, dass Sie an einer derartigen Erkrankung leiden.

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Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)
Der Bereich Life Service führt Fahreignungsgutachten (MPU-Gutachten) für Personen durch, die nach Auflage der Fahrerlaubnisbehörde ihre geistige, körperliche oder charakterliche Fahreignung nachweisen sollen. Die Anlässe für eine solche Auflage der Fahrerlaubnisbehörde können ganz unterschiedlich sein, z. B. Alkoholauffälligkeit oder andere schwerwiegende Verhaltensauffälligkeiten beim Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr.

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MPU Infoservice
Zur Klärung der geistigen, körperlichen und charakterlichen Fahreignung verlangt die Führerscheinbehörde in bestimmten Fällen ein Fahreignungsgutachten (MPU-Gutachten, ärztliches oder fachärztliches Gutachten). Für die Betroffenen bietet der Bereich Life Service des TÜV Hessen einen Informations-Service zur Vorbereitung auf die Medizinisch-Psychologische Untersuchung.

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10  PersonalQualität durch professionelle Personalentwicklung und Personalauswahl
Mit den Dienstleistungen des Geschäftsfelds "PersonalQualität" des TÜV Hessen beeinflussen Sie positiv die Qualität Ihrer Personalauswahl und Personalentwicklung.

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11  Untersuchungen für Fahrgastbeförderer und LKW-Fahrer
Mit den neuen Untersuchungen nach Anlage 5 und 6 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) für Fahrgastbeförderer (z. B. Taxifahrer, Krankenwagenfahrer, Mietwagenfahrer) und LKW-Fahrer will der Gesetzgeber sicherstellen, dass Fahrer, an die besondere Anforderungen gerichtet werden, auch die entsprechend dafür notwendige körperliche und geistige Leistungsfähigkeit besitzen.

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12  Verkehrspsychologische Beratung (VPB) nach § 4 Abs. 9 Straßenverkehrsgesetz (STVG) und § 38
Für Kraftfahrer/innen, die mit mehr als 14 Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg belastet sind, gibt es die Möglichkeit, bei einem der amtlich anerkannten verkehrspsychologischen Beratern des Bereichs Life Service eine Beratung nach § 4 Abs. 9 Straßenverkehrsgesetz (StVG) und § 38 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) durchzuführen.

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