
Folgende Dienstleistungen werden angeboten.
1
Abfallmanagement
Seit Inkrafttreten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes im Jahr 1996 besteht für alle Betriebe eine umfassende Pflicht zur Abfallvermeidung und -verringerung. Im Zuge der Neugestaltung wurden die Begriffe Entsorgungsfachbetrieb und Produktverantwortung rechtsverbindlich installiert. Außerdem besteht für öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger im Sinne des § 15 KrW-/AbfG die Pflicht Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen über die Verwertung und die Beseitigung der in ihrem Gebiet anfallenden und ihnen zu überlassenden Abfälle zu erstellen.
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2
Abstinenz-Check
Unser Angebot:
Zum Beleg Ihrer Alkoholabstinenz bietet Ihnen der TÜV Hessen - als einer der Vorreiter auf diesem Gebiet - den Abstinenz-Check an. Möglich wird das durch ein Abbauprodukt des Alkohols, nämlich Ethylglucuronid (EtG), welches im Urin nachweisbar ist. Wird bei mehrfachen Kontrollen kein EtG gefunden, ist das ein sehr deutlicher Hinweis auf eine abstinente Lebensweise.
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3
Altlastenerkundung - Umweltgeologie
Unsere Dienstleistungen umfassen im Wesentlichen die Beurteilung von Boden- und Grundwasserschadensfällen, Altlasten, kontaminierten bzw. schadstoffverdächtigen Standorten, Deponien und Tankstellen anhand von umwelttechnischen Untersuchungen.
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4
Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS)
Die Leistungen umfassen Beratungen, Prüfungen und Sicherheitsbetrachtungen über Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Umschlagen sowie Herstellen, Befördern und Verwenden von wassergefährdenden Stoffen sowie über Anlagen zur Lagerung, Abfüllung und Beförderung entzündlicher, leicht- oder hochentzündlicher Flüssigkeiten.
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5
Anlagen zur Lagerung, Abfüllung und Beförderung brennbarer Flüssigkeiten (VbF-Anlagen) - Anlagenprüfung
Zu den Leistungen zählen Begutachtungen und Prüfungen an VbF-Anlagen. Die Prüfungen teilen sich in die Anlagenprüfung als solche und in die elektrotechnische Prüfung (siehe hierzu: VbF-Anlagen - elektrotechnische Prüfung).
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6
Anlagen zur Lagerung, Abfüllung und Beförderung brennbarer Flüssigkeiten (VbF-Anlagen) - elektrotechnische Prüfung
Zu den Leistungen zählen Begutachtungen und Prüfungen an VbF-Anlagen. Die Prüfungen teilen sich in die Anlagenprüfung als solche (siehe hierzu: VbF-Anlagen - Anlagenprüfung) und in die elektrotechnische Prüfung.
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7
Anlagensicherheit
Erfahrene Sachverständige führen Untersuchungen, Prüfungen, Begutachtungen, Analysen und Bewertungen sowie Beratungsleistungen hinsichtlich der Sicherheit von neuen und bestehenden technischen Anlagen,
u. a. mit erhöhtem Gefahrenpotenzial, durch.
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8
Arbeits- und Organisationspsychologie
Die Dienstleistungen richten sich an Unternehmen und Organisationen, die im Zuge geplanter und/oder laufender Veränderungsprozesse wirtschaftlich sinnvolle und wirksame Hilfestellungen zur Vorbereitung, Weiterentwicklung und "Umstellung" des Personals auf die neue Situation in Anspruch nehmen wollen.
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9
Arbeitssicherheitsmanagement / Fachkraft für Arbeitssicherheit
Die Leistungen umfassen sicherheitstechnische Dienste für Einrichtungen und Unternehmen, für die eine Berufung einer eigenen Sicherheitsfachkraft aufgrund des gesetzlich vorgeschriebenen Betreuungsumfanges (Personenzahl und Betriebsart) unwirtschaftlich oder fachlich nicht realisierbar ist.
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10
Arbeitssicherheitsmanagement für KFZ-Betriebe und Fahrschulen
Die Leistungen umfassen sicherheitstechnische Dienste für KFZ-Betriebe und Fahrschulen, für die eine Berufung einer eigenen Sicherheitsfachkraft aufgrund des gesetzlich vorgeschriebenen Betreuungsumfanges (Personenzahl und Betriebsart) unwirtschaftlich oder fachlich nicht realisierbar ist.
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11
Ärztliche Untersuchungen und Drogenkontrollen / Drogenscreenings
Diverse Erkrankungen können die Eignung zum Führen von KFZ beeinträchtigen oder aufheben. Ärztliche oder fachärztliche Untersuchungen, die auf eigene oder Veranlassung der Fahrerlaubnisbehörde von uns erstellt werden, sind die Grundlage der Beurteilung, ob im Einzelfall Eignung oder bedingte Fahreignung vorliegt.
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12
ASME-Code
Der ASME Boiler and Pressure Vessel Code ist das zur Zeit führende Regelwerk im Hinblick auf Druckgeräte weltweit. Nach dem ASME-Code gefertigte Bauteile werden nicht nur in den USA und Kanada, sondern auch in ca. weiteren 90 Ländern anerkannt.
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13
Assessment Center Training zur Vorbereitung und Übung
Assessment Center gehören zu den am häufigsten eingesetzten Instrumenten der Personalauswahl und Personalentwicklung. Sie dienen als Entscheidungsgrundlage zur Auswahl externer und interner Bewerber oder auch zur Feststellung von Lern- und Entwicklungspotenzial und sind nicht mehr wegzudenken aus der Berufseignungsdiagnostik.
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14
Aufzugsprüfung - Erstmalige
Die Prüfung der Sicherheitseinrichtungen von Aufzügen sowie die Beurteilung des Fahrverhaltens in sicherheitstechnischer Hinsicht erfolgt auf Grundlage des Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG), der Aufzugsrichtlinie 95/16/EWG bzw. deren Änderung über die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den Technischen Regeln Betriebssicherheitsverordnung (TRBS) an:
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15
Aufzugsprüfung - Wiederkehrende
Die Prüfung der Sicherheitseinrichtungen von Aufzügen sowie die Beurteilung des Fahrverhaltens in sicherheitstechnischer Hinsicht erfolgt auf Grundlage des Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG), der Aufzugsrichtlinie 95/16/EWG bzw. deren Änderung über die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den Technischen Regeln Betriebssicherheitsverordnung (TRBS) an:
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16
Autobahn-Rabatt-Karte
Karte zeigen und sofort bares Geld sparen: Die Autobahnrabattkarte 2009/2010 gibt es jetzt auch beim TÜV Hessen. Aktuell gewähren 1.500 Unternehmen attraktive Sofort-Rabatte. Statt des regulären Preises für Einkäufe im Shop, Restaurant und Hotel entlang der deutschen Autobahnen zahlen Nutzer damit bis zu 50 Prozent weniger: Ein einzigartiges Bonussystem. Zu den Partnern zählen Fastfood-Ketten, Hotels, Freizeitparks und Autohöfe.
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17
Bahnen und Lifte
Die Prüfungen an Bahnen und Lifte, z. B. die Betriebssicherheit und der Unfallschutz, erfolgen auf Grundlage der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) bzw. bestimmten Verordnungen.
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18
Bauantragskoordination
Die Dienstleistung Bauantragskoordination umfasst das Behördenmanagement bei der Zusammenstellung der Bauantragsunterlagen (z. B. Mobilfunkmaststandorte und weitere von dieser Thematik betroffene genehmigungsbedürftige Bauten).
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19
Bauprodukte
Auf Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes dürfen Anlagen, Anlagenteile sowie technische Schutzvorkehrungen in Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Umschlagen bzw. in Rohrleitungsanlagen nur dann eingesetzt werden, wenn ihre Eignung nachgewiesen wurde. Der Nachweis wird gegenwärtig durch Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Vorschriften erbracht, d. h. die Bauprodukte erhalten auf Antrag einen bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis.
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20
Bauüberwachung an Anlagen
Die Leistungen umfassen Untersuchungen, Begutachtungen und Überwachungsaufgaben beim Bau von
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21
Begleitende Dienstleistungen von Automotive
Neben der Homologation und den Emissionsmessungen bietet der Bereich Automotive folgende Dienstleistungen an:
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22
Benchmarking und vergleichende Prüfung
Das Gegenüberstellen von betrieblichen Kennzahlen gewinnt in der heutigen Zeit immer mehr an Bedeutung. Der TÜV Hessen führt in diesem Dienstleistungssektor den technischen und betriebswirtschaftlichen Sachverstand zusammen, um den in den Vergleichsring einbezogenen Unternehmen/Kommunen wichtige Hinweise für den kontinuierlichen Verbesserungsprozess zu geben.
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23
Bergbau - elektrotechnische Anlagen / Explosionsschutz
Die Prüfungen und Begutachtungen von elektrotechnischen sowie fördertechnischen Einrichtungen im Bergbau haben ihre rechtliche Grundlage in der Allgemeinen Bergverordnung (ABV). Sie unterliegen wiederkehrenden Prüfungen durch bergbehördlich zugelassene Sachverständige.
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24
Bergbau - Förderanlagen
Die Prüfungen und Begutachtungen von fördertechnischen Einrichtungen im Bergbau haben ihre rechtliche Grundlage in der Allgemeinen Bergverordnung (ABV) und der Bergverordnung über Schacht- und Schrägförderanlagen. Sie unterliegen wiederkehrenden Prüfungen durch bergbehördlich zugelassene Sachverständige.
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25
Bergbau - Tiefbohr-Verordnung
Der Bereich Industrie Service des TÜV Hessen bietet Leistungen zu Beratungen, Begutachtungen und Prüfungen an Anlagen im Geltungsbereich des Bergrechts an.
Anlagen nach der Tiefbohrverordnung sind
z. B.:
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26
Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (BGV) im KFZ-Betrieb
Die Dienstleistung umfasst Prüfungen, Unterweisungen, Schulungen und Beratungen von KFZ-Betrieben hinsichtlich der relevanten Unfallverhütungsvorschriften. Vorrangiges Ziel ist es, die jeweilige Werkstatt kontinuierlich, umfassend und systematisch zu betreuen.
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27
Besonderes Aufbauseminar für alkohol- und drogenauffällige Fahranfänger: NAFA-Plus
Der TÜV Hessen bietet Personen, bei denen innerhalb der ersten 2 Jahre nach Führerscheinerhalt (Führerschein auf Probe) eine Alkohol- oder BTM-Auffälligkeit festgestellt wurde, ein Besonderes Aufbauseminar NAFA-Plus. Personen, bei denen bereits eine Alkohol- oder BTM-Auffälligkeit festgestellt wurde - und deren Probezeit aus diesem oder anderen Gründen verlängert wurde - können bis zu 4 Jahre nach Führerscheinerhalt an diesem Seminar teilnehmen.
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28
Besonderes Aufbauseminar für verkehrsauffällige Kraftfahrer nach § 43 FeV: NAFA-Plus
Der TÜV Hessen bietet Personen, die mit bis zu 17 Punkten im Flensburger Verkehrszentralregister belastet sind, besondere Aufbauseminare nach § 4 des Straßenverkehrsgesetzes. Nach dem Punktesystem des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) können Kraftfahrer, die mit Alkohol oder Drogen und anderen Verkehrsdelikten auffällig geworden sind, freiwillig an dem Seminar NAFA-Plus teilnehmen.
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29
Betriebsbeauftragte im Umweltschutz
Die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben zur Bestellung von Betriebsbeauftragten stellt insbesondere kleine und mittelständige Unternehmen zunehmend vor Probleme. Der TÜV Hessen verfügt über Spezialisten, die Unternehmen umfassend oder auch nur in Teilbereichen als Beauftragte einschalten können.
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30
Betriebssicherheitsverordnung
Der TÜV Hessen berät Sie hinsichtlich der Umsetzung aller Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Unsere Sachverständigen erläutern Ihnen hierbei, welche Maßnahmen für Ihren Betrieb geeignet sind: Von der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung über die Ermittlung von Prüffristen bis hin zu Ratschlägen für Ihren Einkauf - in zunehmenden Maße entscheiden Sie bereits bei Beschaffung der Arbeitsmittel über die Frequenz der wiederkehrenden Prüfungen selbst - besprechen wir mit Ihnen alle relevanten Themen.
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31
Blitzschutzanlagen
Blitzschutzanlagen liefern einen verbesserten Grundschutz der baulichen Anlage in Bezug auf Personenschutz, Brandschutz und Sachschutz. Ob eine Blitzschutzanlage prüfpflichtig ist, hängt von der Art und Nutzung des Gebäudes ab. Dies ist in Hessen in der "Hessischen Bauordnung" (HBO) geregelt. Die Prüffristen sind in der Hessische Verordnung über Prüfberechtigte und Prüfsachverständige nach der hessischen Bauordnung (HPPVO) / ehem. Hausprüfverordnung (HausPrüfVO) festgelegt.
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32
Brandmelde- und Alarmierungsanlagen
Die Sachverständigen des TÜV Hessen führen bei folgenden Anlagen die durch unterschiedliche Regelwerke (siehe unten) geforderten Prüfungen durch:
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33
Brandschutz
Die Beratungsleistungen zum Brandschutz (und Explosionsschutz, siehe auch Ex-Anlagen) erstrecken sich überwiegend auf
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34
Bühnen und Studios
Die Sachverständigen des TÜV Hessen sind von der Bundesunfallkasse (BUK) ermächtigt, die für die besondere szenische Darstellungen an Theaterbühnen und Filmstudios benötigten speziellen Arbeitsmittel und technischen Anlagen zu prüfen.
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35
CO2-Emissionshandel
Mit dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (kurz: TEHG) wird national die europäische Richtlinie 2003/87/EG zum CO2-Emissionshandel umgesetzt. Betroffene Anlagen/Betreiber - insbesondere von Kraftwerken und Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung >20 MW sowie Anlagen zu Glas- oder Papierherstellung - mussten sich vom Umweltbundesamt erstmalig im Jahr 2004 sog. CO2-Emissionsrechte (bzw. -zertifikate) zuteilen lassen, die frei handelbar sind.
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36
Dampfkessel und Heisswassererzeuger, Kessel- und Energieerzeugungsanlagen - Dienstleistungen und Prüfungen
Die Leistungen umfassen Prüfungen und Sicherheitsbetrachtungen zu Dampf- und Heißwasserkesselanlagen sowie Heizungs- und Energieerzeugungsanlagen vom kleinen Dampferzeuger in der Wäscherei bis zum Großkraftwerk.
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37
Druckbehälter - Erstmalige und wiederkehrende Prüfung
Die Leistungen umfassen Prüfungen und Sicherheitsbetrachtungen zu Druckbehältern. Grundlage bilden die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und Druckgeräterichtlinie (DGR).
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38
Druckbehälter - Vorprüfung
Die Entwurfsprüfung von Druckbehältern erfolgt ab dem 29. Mai 2002 nach der Druckgeräterichtlinie (DGR).
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39
Druckgeräte
Die am 29.05.1997 durch das Parlament und den Rat der EU verabschiedete Richtlinie 97/23/EG (Druckgeräterichtlinie) regelt das Inverkehrbringen von Druckgeräten. Die Richtlinie ist seit dem 29.05.2002 in ihrer Anwendung bindend.
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40
Einfache Druckbehälter
Die am 25. Juni 1987 durch das Parlament und den Rat der EU verabschiedete Richtlinie 87/404/EWG (EG-Richtlinie für einfache Druckbehälter) regelt das Inverkehrbringen von einfachen Druckbehältern. Die Richtlinie ist seit dem 01.07.1992 bindend anzuwenden.
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41
Elektrische Anlagen nach der Hessischen Prüfberechtigten- und Prüfsachverständigen-Verordnung (HPPVO) / HausPrüfVO
Je nach Art und Nutzung des Gebäudes sind haustechnische Anlagen aufgrund der Hessischen Prüfberechtigten- und Prüfsachverständigen-Verordnung (HPPVO) / ehem. Hausprüfverordnung (HausPrüfVO) und der Hessischen Bauordnung (HBO) prüfpflichtig. Weitere Forderungen sind durch Sonderbauordnungen z.B. für Versammlungs-, Beherbergungs- und Gaststätten, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Hochhäuser, Schulen und andere Gebäude vorgegeben. Die Sachverständigen des TÜV Hessen prüfen folgende Anlagen nach diesen Verordnungen:
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42
Elektrische Anlagen nach VdS (Schadenverhütung GmbH)
Die von der VdS Schadenverhütung GmbH anerkannten Sachverständigen des TÜV Hessen führen alle vom Versicherer geforderten Prüfungen an elektrischen Anlagen gemäß Klausel SK 3602 durch. Wir erstellen für Ihr Unternehmen die nach VdS–Richtlinie 2229 notwendigen Prüfberichte bzw. Befundscheine. Diese Prüfung ist nicht durch andere Prüfungen (z.B. E-Check) ersetzbar. Bei ihr steht der Sach- und Brandschutz im Vordergrund, während es bei fast allen sonst üblichen Prüfungen der elektrischen Anlage in erster Linie um den Personenschutz oder die Betriebssicherheit geht.
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43
Elektrosmog
Die Leistungen des TÜV Hessen zum Themenbereich Elektrosmog umfassen im Wesentlichen:
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44
Emissionserklärung nach 11. BImSchV
Nach der 11. Bundesimmissionsschutzverordnung werden Betreiber genehmigungspflichtiger Anlagen im 4-Jahres-Turnus aufgefordert, eine Erklärung über die gasförmigen Emissionen der betreffenden Anlagen abzugeben. Diese Emissionserklärung (EEK) ist nach einem gewissen Schema strukturiert. Damit die Angaben plausibel werden, müssen auch Daten wie Stoffdurchsatz und Stoffzusammensetzung beantwortet werden.
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45
Emissionsmessungen bei PKW und Motorrädern
Das Abgasprüflabor vom Bereich Automotive in Hessen ist eine der wenigen, auf hohem technischen Niveau ausgestatteten Einrichtungen dieser Art in Deutschland.
Das Abgasprüflabor des Bereichs Automotive bietet
für Pkw und Krafträder an.
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46
EMV-Richtlinie (Elektromagnetische Verträglichkeit)
Die Einreichung der EU-Konformitätserklärung berechtigt zur Kennzeichnung eines Gerätes mit dem CE-Zeichen. Ein wichtiger Bestandteil der EU-Konformitätserklärung ist der Nachweis von elektromagnetischer Verträglichkeit (EMV).
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47
Energetische Inspektion Lüftungs- und Klimaanlagen
Wissen Sie, wie effizient Ihre Lüftungsanlage läuft? Entspricht Ihre Anlage noch dem aktuellen Lüftungsbedarf? Mit wie viel Energieeinsatz stellt Ihre Klimaanlage wie wenig Kälte zur Raumkühlung bereit?
Seit 2007 sind Klimaanlagen in Gebäuden alle 10 Jahre einer energetischen Inspektion zu unterwerfen. Die Sachverständigen des TÜV Hessen führen die energetische Inspektion Ihrer Lüftungs- und Klimaanlagen durch.
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48
Energie-Monitoring
Sie möchten wissen, ob Klimaanlage, Lüftungsanlage und Heizungsanlage in Ihrem Gebäude ideal aufeinander abgestimmt sind und ob alles auf die Jahreszeit richtig eingestellt ist? Oder ob die Maschinen Ihres Unternehmens optimal zusammen arbeiten? Dann lassen Sie sich - als Betreiber von Gebäuden oder Industrieanlagen – vom TÜV Hessen eine Analyse der Energieströme und Verbrauchsdaten erstellen. Sie erhalten hierbei Informationen über mögliche Einsparpotentiale.
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49
Energieausweis
Was ist der Energieausweis?
Der Energieausweis ist ein Dokument, auf dem die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden ausgewiesen wird. In einer Farbskala von grün nach rot wird der Kennwert des Gebäudes angegeben. Damit lassen sich verschiedene Gebäude in ihrer Qualität einfach beurteilen und auch gut vergleichen. Der TÜV Hessen bietet Ihnen den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis an. Beide können Sie weiter unten auf dieser Seite bestellen.
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50
Energieberatung
Sie möchten Energie sparen und deshalb Ihr Gebäude energetisch sanieren? Der TÜV Hessen unterstützt Sie gerne bei der Zusammenstellung der passenden Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Egal ob sie kurzfristig eine Sanierung planen oder ein langfristiges Konzept zum effizienten Betrieb ihrer Immobilie benötigen. Wir sagen Ihnen, an welcher Stelle Ihr Geld am wirkungsvollsten investiert ist.
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51
Environmental Due Diligence
Bei Unternehmenstransaktionen jeglicher Art - Übernahme eines Unternehmens(-teils), Fusion, Spin Off usw. - sowie bei Börsengängen findet neben der klassischen Unternehmensbewertung gerade bei produzierenden Standorten die Identifikation und Bewertung von Umweltrisiken immer stärkeres Interesse, da hier enorme Kostenpotenziale für den Investor liegen können (z. B. Altlasten).
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52
Ertragsprognosen und Ertragskontrolle für Solaranlagen
Der Markt für Solartechnik ist heute sehr vielfältig. Tausende verschiedene Modultypen und Solar-Wechselrichter sind im Angebot. Aber nur wenige Kombinationen daraus erbringen unter den jeweils gegebenen Umständen auch einen optimalen Ertrag. Die Experten des TÜV Hessen unterstützen Sie bei Realisierung und Betrieb Ihres eigenen Sonnenkraftwerks in den folgenden Bereichen:
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53
Ex-Anlagen (explosionsgefährdete Anlagen)
Grundlage für die sicherheitstechnische Beurteilung und Prüfung von elektrischen Anlagen in explosionsgefährdenten Bereichen bildet die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die Explosionsschutz-Verordnung (ExVO) sowie die Regeln für das Vermeiden der Gefahren durch explosionsfähige Atmosphäre mit Beispielsammlung (BGR 104, Explosionsschutz-Regeln - EX-RL).
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54
Expediting - zuverlässige Kontrolle von Lieferqualität und Termintreue
Ziele dieser neuen Dienstleistung des TÜV Hessen sind die Einhaltung von Terminen und die Kontrolle einer Lieferung auf Unversehrtheit und Vollständigkeit von Anlagen und Anlagenkomponenten. Auch Verladegutachten (Pre Loading-Survey) und Leistungen für den Hersteller von Bauteilen, Komponenten und Komplettanlagen resultieren daraus. Die TÜV-Inspektoren kontrollieren für den Auftraggeber diese Faktoren und jedes begutachtete Bauteil erhält ein TÜV-Siegel. Diese Qualitätskontrolle erspart dem Kunden eventuelle Vertragsstrafen und schützt ihn vor möglichen Gewährleistungsansprüchen.
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55
Fahrerlaubnis und Fahreignung
Die Dienstleistungen umfassen Fahrerlaubnisprüfungen aller Klassen: Ersterteilungen, Neuerteilungen, Erweiterungen und Umschreibungen ausländischer Fahrerlaubnisse (gemäß Fahrerlaubnisverordnung (FeV)).
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56
Fahrtreppen
Der TÜV Hessen prüft Fahrtreppen und Fahrsteige. Gegenstand der Prüfungen sind z. B. die mechanischen und elektrischen Sicherheitseinrichtungen, der Unfallschutz sowie der ordnungsgemäße Zustand.
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57
Fahrzeugprüfung und Fahrzeugbegutachtung
Zu den Tätigkeitsfeldern der TÜV Service-Center gehören - im Rahmen der Fahrzeugprüfung - neben der allseits bekannten
auch die
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Gegenstand der Prüfung von fliegenden Bauten sind z. B. die sicherheitstechnischen Einrichtungen sowie der Unfallschutz an
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59
Flughafentechnik
Für die Abfertigung von Fluggästen (boarding bridges) und Waren als auch als Hilfsmittel für Wartungspersonal werden auf Flughäfen eine Reihe von Arbeitsmitteln benötigt, die erstmaligen und wiederkehrenden Prüfungen unterliegen.
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60
Flurförderzeuge
Die Untersuchungen an fördertechnischen Geräten umfassen z. B. die sicherheitstechnischen Einrichtungen (elektrisch und mechanisch), die Belastbarkeit sowie die Zustandsbeurteilung (Verschleiß-Schäden). Grundlage bildet die
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61
Fördermittel
Mit der TÜV Hessen-Fördermittelberatung finden wir für Ihre Modernisierungsmaßnahme das passende Förderprogramm. Unsere Sachverständigen helfen Ihnen bei der Suche nach der passenden Maßnahme und bei der Beantragung von Krediten und Zuschüssen auf Bundes- oder Landesebene.
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62
Füllanlagen für Druckgase - Prüfung vor Inbetriebnahme und wiederkehrende Prüfung
Die Dienstleistungen des Bereichs Industrie Service beim TÜV Hessen umfassen bei den Füllanlagen für Druckgase die Prüfung vor der Inbetriebnahme bzw. die wiederkehrende Prüfung nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gemäß Erlaubnis und Technischen Regeln Druckgase.
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63
Füllanlagen für Druckgase - Vorprüfung und Genehmigungsverfahren
Die Leistungen umfassen die Entwurfsprüfung nach Druckgeräterichtlinie, Gutachterliche Äußerung zu den Genehmigungs- bzw. der Erlaubnisunterlagen nach § 13 Betriebssicherheitsverordnung und gemäß den entsprechenden Technischen Regeln Druckgase.
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64
Gashochdruckleitungen
Die Leistungen umfassen Beratung und Prüfung von Gashochdruckleitungen und der zugehörigen Einrichtungen wie Verdichter, Mess- und Regeleinrichtungen im öffentlichen Versorgungsnetz. Gesetzliche Grundlage ist das Gerätesicherheitsgesetz mit der Verordnung über Gashochdruckleitungen (GasHL-VO).
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65
Gefahrgutwesen - Fahrzeugtechnik
Die Überwindung großer Entfernungen in kürzester Dauer prägt die Entwicklung unserer Zeit. Dies gilt auch für den Warengüterverkehr. Die Sicherheit des Transportes spielt dabei eine zentrale Rolle - insbesondere für Güter, die aufgrund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes als gefährliche Güter gelten.
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66
Gefahrgutwesen - Transportmittel
Die hier beschriebenen Leistungen erstrecken sich auf umfassende Beratungen, Prüfungen und Sicherheitsbetrachtungen über Gefahrgut-Transportmittel. Grundlage bilden die Gesetze und Verordnungen über die grenzüberschreitende und innerstaatliche Beförderung gefährlicher Güter (z. B. ADR/RID, GGVSE, GGVSee, IMDG-Code).
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67
Genehmigungs- und Behördenmanagement
Das Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) als Beispiel für andere Genehmigungsverfahren z. B. nach WHG; BetrSichV, erfordert insbesondere durch stoff- und anlagenspezifische Vorgaben die Berücksichtigung einer Vielzahl von Gesetzen unterschiedlichster Rechtsbereiche mit deren entsprechenden Konkretisierungen in Verordnungen (4. BImSchV, 9. BImSchV, 13. BImSchV und 17. BImSchV), Verwaltungsvorschriften, Regelwerken und Richtlinien.
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68
Geruchsprognosen / Olfaktometrie
Gerüche in der Außenwelt objektiv bewerten - aber wie? Gerüche in der Außenluft sind mit Hilfe der klassischen Messtechnik nicht zu ermitteln oder zu bewerten.
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69
Getränkeschankanlagen
Das Prüflaboratorium für Getränkeschankanlagen der TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH ist durch die Zertifizierungsstelle für Getränkeschankanlagen anerkannt. Die Tätigkeiten umfassen:
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70
Hebezeuge und Krananlagen
Die Untersuchungen an fördertechnischen Geräten und Anlagen (Krane, Winden, Hebezeuge) umfassen z. B. die sicherheitstechnischen Einrichtungen (elektrisch und mechanisch), die Belastbarkeit sowie die Zustandsbeurteilung (Verschleiß-Schäden). Grundlage bilden die
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71
Heizöltankprüfung (Anlagenverordnung - VAwS)
Die Situation in Hessen: Durch die Novelle der Anlagenverordnung (VAwS) vom 05. Februar 2004 müssen bestehende oberirdische Heizöltanks der Stufe B, das heißt Heizölverbraucheranlagen über 1 m³ (1000 l) bis zu 10 m³ (10.000 l) in Hessen einmalig durch einen Sachverständigen geprüft werden. Sofern diese Anlagen im Wasserschutzgebiet aufgestellt sind, ist davon auszugehen, dass sie bereits früher geprüft wurden, da sie dann wiederkehrend alle 5 Jahre prüfpflichtig sind. Unterirdische Anlagen sind generell erstmalig und wiederkehrend prüfpflichtig.
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72
Homologation (Typprüfungen und Mustergutachten)
Bei Automotive werden
begutachtet, die bei Erfüllung der Bedingungen z. B. folgende Genehmigungen erhalten können:
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Die Dienstleistungen umfassen u. a.:
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74
Indirekteinleiter-Verordnung - Abwasser aus fotografischen Prozessen
Die nach § 4 der Indirekteinleiterverordnung des Landes Hessen zugelassenen Sachverständigen des TÜV Hessen dürfen folgende Abwasserbehandlungsanlagen prüfen:
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75
Indirekteinleiter-Verordnung - Öl-/Fett-/Leichtgutabscheider
Die nach § 4 der Indirekteinleiterverordnung des Landes Hessen zugelassenen Sachverständigen des TÜV Hessen dürfen folgende Abwasserbehandlungsanlagen prüfen:
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76
Internationale Transporte verderblicher Lebensmittel (ATP)
Beförderungsmittel, die im grenzüberschreitenden gewerblichen Verkehr zum Transport von leicht verderblichen Lebensmitteln eingesetzt werden, benötigen eine gültige ATP-Bescheinigung. Diese ist bei Neufahrzeugen 6 Jahre gültig:
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77
KONDIAG
Auf Grund verschiedener Erkrankungen kann die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen beeinträchtigt oder sogar aufgehoben sein. Möglicherweise haben Sie sich selbst schon gefragt, ob Sie noch fahren können oder sollen; oder Ihr behandelnder Arzt hat Sie bereits darauf angesprochen, dass Sie an einer derartigen Erkrankung leiden.
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78
Kraftbetätigte Fenster, Türen, Tore
Prüfobjekte bei dieser Dienstleistung sind kraftbetätigte Fenster, Türen, Tore in den verschiedenen Ausführungen als Roll-, Sektional- und Schiebetor sowei Karusselldrehtüren.
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79
Kraftfahrzeugwerkstätten und Fuhrparks
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Die Dienstleistungen des Bereichs Auto Service umfassen die Prüfung von Kraftfahrzeugen in Kraftfahrzeugwerkstätten und Fuhrparks einerseits erstrecken sich aber auch auf weitere Tätigkeitsfelder, die nachfolgend mit aufgezählt sind:
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80
Landschaftspflegerischer Begleitplan - Eingriffs-/Ausgleichsplan
Der landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) als Fachbeitrag zur Planfeststellungsunterlage bzw. der Eingriffs-/Ausgleichsplan (E/A-Plan) als Planwerk zur Erlangung der naturschutzrechtlichen Zustimmung zur Baugenehmigung wird bei Eingriffen in Natur und Landschaft erforderlich, z.B. für Trassenplanungen, wasserbauliche Vorhaben oder raumrelevante Planungen.
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81
Löschanlagen
Die Prüfsachverständigen des TÜV Hessen prüfen ortsfeste, nicht selbsttätige und selbsttätige Feuerlöschanlagen nach Baurecht, Normen und Regelwerken (z. B. TPrüfVO der Hessischen Bauordnung, HPPVO, DIN-, EN-Normen, VdS-, NFPA-Richtlinien, etc.). Im Wesentlichen beinhaltet die Prüfung eine Beurteilung der Verfügbarkeit der Feuerlöschanlagen im Brandfall.
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82
Luftdichtigkeitsmessung an Gebäuden
Bei Gebäuden, deren Wärmedämmung und Heizungsanlage dem aktuellen Standard entsprechen, geht die meiste Heizungsenergie durch die Lüftung mit Fenstern und Türen oder durch Undichtigkeiten verloren. Verringert werden kann dieser Energieverlust nur durch die Aufbringung einer dichteren Gebäudehülle oder den Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung. Der TÜV Hessen führt an Ihrem Gebäude Luftdichtigkeitsmessung durch. Dadurch erfahren Sie, ob alle theoretisch möglichen Maßnahmen für das Gebäude bereits ausgeschöpft und optimal aufeinander abgestimmt sind.
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83
Maschinen-Richtlinie
Maschinen-Richtlinie 2006/42/EG
Der TÜV Hessen unterstützt Sie bei allen Fragen rund um die neue Maschinen-Richtlinie 2006/42/EG:
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84
Medizingeräte und Röntgenanlagen
Geprüft werden Medizingeräte nach der Medizingeräteverordnung (MedGV) und Röntgenanlagen nach der Röntgenverordnung (RÖV) in Krankenhäusern, Arztpraxen und anderen medizinischen Einrichtungen.
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85
Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)
Der Bereich Life Service führt Fahreignungsgutachten (MPU-Gutachten) für Personen durch, die nach Auflage der Fahrerlaubnisbehörde ihre geistige, körperliche oder charakterliche Fahreignung nachweisen sollen. Die Anlässe für eine solche Auflage der Fahrerlaubnisbehörde können ganz unterschiedlich sein, z. B. Alkoholauffälligkeit oder andere schwerwiegende Verhaltensauffälligkeiten beim Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr.
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86
MPU Infoservice
Zur Klärung der geistigen, körperlichen und charakterlichen Fahreignung verlangt die Führerscheinbehörde in bestimmten Fällen ein Fahreignungsgutachten (MPU-Gutachten, ärztliches oder fachärztliches Gutachten). Für die Betroffenen bietet der Bereich Life Service des TÜV Hessen einen Informations-Service zur Vorbereitung auf die Medizinisch-Psychologische Untersuchung.
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87
Netzanalyse - Spannungsqualität - EMV
Die Qualität der Energieversorgung ist äußerst wichtig für die Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit der elektrischen Verbraucher; egal ob für einen Industriebetrieb, einen Büroarbeitsplatz oder für den Privathaushalt. Der TÜV Hessen bietet Ihnen die Analyse Ihres elektrischen Netzes sowohl im Bereich der Sicherheitsstromversorgung als auch der allgemeinen Stromversorgung.
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88
Niederdruckleitungen
Der Bereich Industrie Service des TÜV Hessen bietet Leistungen für die Errichtung und Prüfung von Gasleitungen (aus Stahlrohren von mehr als 4 bar bis 16 bar) für die öffentliche Versorgung an.
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89
Niederspannungs-Richtlinie
Um innerhalb des EG-Binnenmarktes technische Handelshemmnisse abzubauen, wurden im Rahmen des Harmonisierungskonzepts nach § 100a des Einigungsvertrages Anforderungen an Erzeugnisse in EG-Richtlinien festgelegt. Hierbei regelt die Niederspannungsrichtlinie (73/23/EWG) das Inverkehrbringen elektrischer Betriebsmittel in der EG.
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90
Ökoaudit (EMAS) / DIN EN ISO 14001
Unabhängig davon, ob das Umweltmanagement-System (UMS) gemäß der weltweit gültigen Norm DIN EN ISO 14001 oder nach der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 (EMAS) aufgebaut ist oder ein (z. B. mit einem Qualitätsmanagement-System gekoppeltes) integriertes Management-System vorliegt:
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91
Ökologische Bauüberwachung
Mit der Erteilung der Baugenehmigung oder dem Planfeststellungsbeschluss kommt ein Vorhaben in die Phase der Ausführung, d.h. die Anlage kann errichtet oder das Projekt durchgeführt werden: Schienenwege oder Straßen, Industrieanlagen oder Leitungstrassen. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist der Verursacher dabei verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen und unvermeidbare Beeinträchtigungen auszugleichen.
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Ökostrom-Zertifizierung
Die Dienstleistung umfasst die Projektbetreuung, Bauüberwachung sowie sicherheitstechnische Beratung beim Bau von regenerativen Energiewandlungsanlagen. Im Einzelnen sind dies:
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Ortsbewegliche Druckgeräte
Die am 29.04.1999 durch das Parlament und den Rat der EU verabschiedete Richtlinie 1999/36/EG, Richtlinie über ortsbewegliche Druckgeräte (ROD), regelt das Inverkehrbringen und die wiederkehrenden Prüfungen von ortsbeweglichen Druckgeräten, die unter das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung auf der Straße (ADR) oder die Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) fallen.
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PersonalQualität durch professionelle Personalentwicklung und Personalauswahl
Mit den Dienstleistungen des Geschäftsfelds "PersonalQualität" des TÜV Hessen beeinflussen Sie positiv die Qualität Ihrer Personalauswahl und Personalentwicklung.
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Pre-Shipment-Inspection (PSI)
Diese für Banken und Exporteure erbrachte Dienstleistung umfasst die Bestätigung der Käuferspezifikationen sowie Mengen- und Wertkontrolle von Im- und Exporten. Beachtet werden dabei stets die Regeln der WTO (World Trade Organization). Der TÜV Hessen unterstützt Handelsunternehmen und Banken bei der Erfüllung der geltenden behördlichen Bestimmungen, indem Pre-Shipment Inspections im Hause des Lieferanten oder am Zielort (Post-Shipment-Inspection) durchgeführt werden.
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Raumklima / Feuchtegutachten / Schimmelprobleme
Schimmelbefall in Haus oder Wohnung? Oder vielleicht Feuchtigkeit in der Bausubstanz? Wenn Sie vermuten, dass hiervon etwas vorhanden ist, dann helfen Ihnen die Sachverständigen des TÜV Hessen gerne mit Messungen und Gutachten weiter. Und auch wenn Ihre Mitarbeiter über Unbehaglichkeit am Arbeitsplatz klagen, untersuchen wir für sie alle Raumklima-Parameter und beraten über Verbesserungsmöglichkeiten.
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Raumlufttechnische Anlagen, Lüftungsanlagen
Die Dienstleistungen rund um Ihre Lüftungsanlagen erstrecken sich wie in der gesamten Gebäudetechnik über den gesamten Lebenszyklus Ihrer Anlagen mit:
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REACH
Seit 1. Juni 2007 gilt die Chemikalienverordnung REACH europaweit. Mit ihr verfolgt die EU das Ziel, Mensch und Umwelt besser vor möglichen Risiken beim Umgang mit Chemikalien zu schützen und den Handel mit chemischen Substanzen sicherer zu gestalten. REACH steht für die Registrierung (Registration), Bewertung (Evaluation) und Zulassung (Authorisation) chemischer Stoffe.
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Sanierungs-, Rückbau- und Abrisskoordination
Verbaute Gefahrstoffe, wie bspw. Asbest, Teer (PAK) und PCB, gefährliche künstliche Mineralfasern, Holzschutzmittel oder auch nutzungsbedingte Kontaminationen der Bausubstanz oder des Untergrundes machen - insbesondere bei ehemals industriell oder gewerblich genutzten Objekten - einen detailliert geplanten Rückbau mit Bearbeitung eines „Schadstoffkatasters“ notwendig.
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Schaden- und Wertgutachten, Gebrauchtwagenzertifikat
Die Dienstleistung umfasst die Erstellung von Schadengutachten an Fahrzeugen im
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Schadenberatung aktiv
TÜV Hessen Schadenberatung aktiv bietet Ihnen neben der Beratung durch einen kompetenten TÜV Hessen-Experten vor Ort eine professionelle, juristische Fachberatung per Telefon. Sie haben Zugriff auf Fachkompetenz, die sich normalerweise nur große Organisationen leisten können. Dieses professionelle Angebot sollten Sie unbedingt in Anspruch nehmen.
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Schadensuntersuchungen
Die Durchführung wissenschaftlich fundierter Schadensuntersuchungen an Bauteilen, Werkzeugen, Maschinen, technischen Anlagen und Einrichtungen umfasst folgende Einzelmaßnahmen:
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Schulungen - Aufzugsrichtlinie
Den Teilnehmern wird die Auswirkung von Richtlinien der Europäischen Union auf ihre Produkte und tägliche Arbeit vermittelt. Die Vorträge sollen sie und damit das Unternehmen in die Lage versetzen, die Richtlinie richtig und umfassend anzuwenden und somit Schäden und Wettbewerbsnachteile zu vermeiden.
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Schulungen - Aufzugswärter
Nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss der Betreiber die Aufzugsanlage überwachen (§ 13, Abs. 3) und Befreiungsmaßnahmen an Aufzugsanlagen sachgerecht durchführen (§ 12, Abs. 4). Diese Tätigkeiten waren bisher unter dem Begriff "Aufzugswärter" beschrieben.
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Schulungen - Druckgeräterichtlinie
Den Teilnehmern der Schulung zur Druckgeräterichtlinie (Richtlinie 97/23/EG) wird die Auswirkung der Richtlinie der Europäischen Union auf ihre Produkte und tägliche Arbeit vermittelt. Die Schulungen sollen die Mitarbeiter und damit deren Unternehmen in die Lage versetzen, die Richtlinie richtig und umfassend anzuwenden und somit Schäden und Wettbewerbsnachteile zu vermeiden.
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Schulungen - elektrotechnisch unterwiesene Personen (BGV A2)
Im Rahmen der Unterweisung für Hersteller, Betreiber und Monteure von technischen Anlagen bietet der TÜV Hessen Schulungen für elektrotechnisch unterwiesene Personen an.
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Schulungen - EMV-Richtlinie
Die Konformitätserklärung mit der EMV-Richtlinie durch den Hersteller berechtigt zur Kennzeichnung des Gerätes mit dem CE-Zeichen. Ein wichtiger Bestandteil der Verantwortung des Herstellers für sein Produkt ist der korrekte Nachweis der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV).
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Schulungen - Kesselwärter
Für Heizer und sonstiges Bedienungspersonal von Dampf- und Heißwasserkesselanlagen bietet der Bereich Industrie Service die Ausbildung zum geprüften Kesselwärter.
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Schulungen - Kranführer
Für Personen, die Brückenkrane, Portalkrane und Säulenschwenkkrane u.ä. bedienen, bietet der Bereich Anlagenservice die Schulung für Kranführer an. Ziel der Schulung ist es, einen der genannten Krane richtig und sicher bedienen zu können.
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Schulungen - Maschinenrichtlinie
Den Teilnehmern wird die Auswirkung von Richtlinien der Europäischen Union auf ihre Produkte und tägliche Arbeit vermittelt. Die Vorträge sollen sie und damit das Unternehmen in die Lage versetzen, die Richtlinie richtig und umfassend anzuwenden und somit Schäden und Wettbewerbsnachteile zu vermeiden.
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Schulungen - Niederspannungsrichtlinie
Um innerhalb des EG-Binnenmarktes technische Handelshemmnisse abzubauen, wurden im Rahmen des Harmonisierungskonzepts einheitliche Anforderungen an Erzeugnisse in EG-Richtlinien festgelegt. Die Niederspannungsrichtlinie (73/23/EWG) gilt hierbei für das Inverkehrbringen elektrischer Betriebsmittel in der EG.
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Schulungen - Sachkundige nach § 19L WHG
Betriebe, die Fachbetrieb im Sinne von § 19 L WHG werden möchten, benötigen einen Sachkundigen. Die Sachkundigenausbildungen umfasst mindestens zwei eintägige Lehrgänge. Das gesetzliche Grundwissen wird im WHG-Grundkurs vermittelt. Fachliche Kenntnisse, die bei der praktischen Ausführung und Planung von Arbeiten benötigt werden, werden in unterschiedlichen Fachseminaren angeboten.
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Schweißerprüfstelle
Das akkreditierte Werkstoffprüflaboratorium des TÜV Hessen bietet die Prüfung von Schweißer und Lötern nach DIN- und AD 2000 Regelwerk am Standort in Eschborn an.
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Sicherheitskoordination auf Baustellen (SiGeKo)
Die Baustellenverordnung (BaustellV) enthält Regelungen, wonach Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Planung und Ausführung von Bauvorhaben vom Bauherren zu berücksichtigen sind.
Pflichten des Bauherren bei der Zusammenarbeit mehrerer Unternehmen im Einzelnen:
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Sicherheitstechnische Konzepte und Sicherheitsberichte nach StörfallV
Die neue Störfall-Verordnung (StörfallV) ist im Rahmen der Umsetzung der Seveso-II-Richtlinie in nationales Recht am 3. Mai 2000 in Kraft getreten.
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Sonstige Sicherheitsleistungen rund ums Fahrzeug
Die TÜV Service-Center in Hessen bieten folgende freiwillige Sicherheitsüberprüfungen für Fahrzeuge an:
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Spielgeräte
Gegenstand der Untersuchungen sind Spielgeräte
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Stellungnahme zum baulichen Arbeitsschutz bei Bauvorhaben
Im Rahmen der Antragstellung nach Hessischer Bauordnung muss der Antragsteller den baulichen Arbeitsschutz beachten. Sofern Gebäude als Arbeitsstätten genutzt werden, sind gemäß Bauvorlagenerlass, Anlage 2, Nr. 8, die Belange des baulichen Arbeitsschutz gemäß der aktuellen Arbeitsstättenverordnung bei der Planung von Vorhaben zu berücksichtigen.
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Technische Arbeitsmittel
Der TÜV Hessen bietet verschiedenartige Prüfungen wie z. B. Abnahmeprüfungen, Hauptprüfungen, Zwischenprüfungen, wiederkehrende Prüfungen, Wasserdruckprüfungen und innere Prüfungen im Rahmen des Gerätesicherheitsgesetzes an.
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Thermografie
Die Thermografie ist ein Messverfahren, das die unsichtbare thermische Infrarot-Strahlung, die ein Objekt aussendet, in eine sichtbare Abbildung, das Thermogramm, umwandelt. Mit einer Infrarot-Kamera wird die für das menschliche Auge unsichtbare Wärmestrahlung erfasst, elektronisch umgewandelt und sichtbar gemacht.
Ihre Vorteile:
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Tunnelfunkanlagen
Bei einem Tunnel ist die Versorgung mit den Funkdiensten von Polizei, Feuerwehr, Rettungsdiensten und Straßenmeisterei bereits wenige Meter nach Eintritt in die Tunnelröhre gestört. Da im Fall von Unfällen oder Bränden schnelle Hilfe erforderlich ist, muss das gesamte Tunnelinnere über eine Tunnelfunkanlage versorgt werden.
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TÜV KNOW-HOW CLUB
Die Welt der Managementsysteme entwickelt sich permanent weiter. Oft sind deshalb schnelle Entscheidungen erforderlich. Dies wirft nicht nur Fragen auf, sondern führt auch dazu, dass komplexe Unternehmensstrukturen und -abläufe in kurzer Zeit zu überarbeiten sind. Über den TÜV KNOW-HOW Club erhalten Sie zeitnah das erforderliche Know-how.
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TÜV PROFiCERT - Zertifizierung international gültiger Normen
Die Zertifizierungsstelle des TÜV Hessen ist akkreditiert, mit der Marke TÜV PROFiCERT Managementsysteme in Unternehmen nahezu aller Branchen nach folgenden Normen zu zertifizieren:
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TÜV PROFiCERT-plus - Das Plus an Zertifizierung für Sie!
Die Zertifizierungsstelle des TÜV Hessen bietet Ihnen mit der Marke TÜV PROFiCERT-plus folgende Zertifizierungsmöglichkeiten:
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TÜV PROFiCERT-product - Die Zertifizierung für Sie und Ihre Produkte!
Die Zertifizierungsstelle des TÜV Hessen bietet mit Ihrer Marke TÜV PROFiCERT-product die Möglichkeit, Ihren individuellen Produktprüfungs-Prozess und dessen Prüfergebnisse zertifizieren zu lassen!
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Umweltverträglichkeitsuntersuchungen / Umweltverträglichkeitsstudien
Umwelterheblichkeitsstudie
Das Vorsorgeprinzip erhält im Bereich des Umweltschutzes aufgrund der strengeren Gesetzgebung und der Vielzahl von Nutzungsansprüchen an den Naturhaushalt immer größere Bedeutung. Nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) werden die öffentlichen und privaten Vorhabenträger von z. B. verkehrstechnischen Anlagen und Ver- und Entsorgungseinrichtungen sowie von unterschiedlichsten raumrelevanten Planungen dazu verpflichtet, die Umweltverträglichkeit ihrer Maßnahme nachzuweisen.
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Untersuchungen für Fahrgastbeförderer und LKW-Fahrer
Mit den neuen Untersuchungen nach Anlage 5 und 6 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) für Fahrgastbeförderer (z. B. Taxifahrer, Krankenwagenfahrer, Mietwagenfahrer) und LKW-Fahrer will der Gesetzgeber sicherstellen, dass Fahrer, an die besondere Anforderungen gerichtet werden, auch die entsprechend dafür notwendige körperliche und geistige Leistungsfähigkeit besitzen.
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Verkehrspsychologische Beratung (VPB) nach § 4 Abs. 9 Straßenverkehrsgesetz (STVG) und § 38
Für Kraftfahrer/innen, die mit mehr als 14 Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg belastet sind, gibt es die Möglichkeit, bei einem der amtlich anerkannten verkehrspsychologischen Beratern des Bereichs Life Service eine Beratung nach § 4 Abs. 9 Straßenverkehrsgesetz (StVG) und § 38 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) durchzuführen.
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Werkstoff- und Schweißtechnik
Die Leistungen umfassen schweißtechnische Begutachtungen wie z. B. Verfahrens-, Arbeits- und Schweißerprüfungen. Grundlage der Prüfungen und Beurteilungen bilden Vorschriften und Richtlinien wie z. B. DIN EN-Normen, TRD (Technische Regeln für Dampfkessel), TRB (Technische Regeln zur Druckbehälterverordnung).
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Werkstoffprüflabor - zerstörende Prüfungen
Das Werkstoffprüflaboratorium ist durch das DAP (Deutsches Akkreditierungssystem Prüfwesen) akkreditiert und besitzt die Kompetenz nach DIN EN ISO/IEC 17025, Prüfungen in den Bereichen manuelle zerstörungsfreie, mechanisch-technologische Prüfverfahren und Metallographie auszuführen.
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Werkstoffprüflabor - zerstörungsfreie Prüfungen
Das Werkstoffprüflaboratorium ist durch das DAP (Deutsches Akkreditierungssystem Prüfwesen) akkreditiert und besitzt die Kompetenz nach DIN EN ISO/IEC 17025, Prüfungen in den Bereichen manuelle zerstörungsfreie, mechanisch-technologische Prüfverfahren und Metallographie auszuführen.
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Werkstoffprüflaboratorium
Das Werkstoffprüflaboratorium des TÜV Hessen mit Sitz in Eschborn besteht seit 1973. Die Einrichtung führt zerstörende und zerstörungsfreie Prüfungen an überwiegend metallischen Werkstoffen durch. Das Laboratorium ist durch das "Deutsche Akkreditierungssystem Prüfwesen" (DAP) gemäß DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert.
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Zertifikat Klimafreundliches Unternehmen
Ein branchenspezifisches Klimaschutz-Zertifikat bietet Ihnen der TÜV Hessen unter dem Namen "Klimafreundliches Unternehmen" an. Damit dokumentieren Sie, welchen Beitrag Ihr Unternehmen für den Klimaschutz leistet. Neben einer Standortbestimmung der Energiebilanz Ihres Unternehmens erhalten Sie auch einen objektiven Nachweis für die Qualität Ihrer Maßnahmen.
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Zertifikat Sicherer Kranken- & Behindertentransfer
Als zusätzlicher Beitrag zu mehr Sicherheit in der Personenbeförderung wurde das neue Zertifikat „Sicherer Kranken- und Behindertentransfer” entwickelt. Mit diesem Zertifikat wird dem geprüften Transportunternehmen bestätigt, dass es freiwillig weit über den gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen hinaus Kriterien erfüllt, die von einem neutralen Dritten periodisch überwacht werden.
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Zertifikat Sicherheit im Busbetrieb
Mit dem Qualitätszertifikat leistet der TÜV Hessen einen wichtigen Beitrag zu mehr Sicherheit bei Busreisen und im Linienverkehr. Dieses "Bussiegel" bestätigt den geprüften Busunternehmen, dass alle Vorgaben und Auflagen erfüllt sind, um ein sicheres Busreisen zu erreichen. Nutzen Sie das Bussiegel, um aktiv für Ihr sicheres Unternehmen zu werben.
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Zertifizierung von Blitzschutzfirmen
Der TÜV Hessen zertifiziert Blitzschutzfachbetriebe, die den Qualitätsansprüchen des Standes der Technik gerecht werden. Hierzu hat der TÜV Hessen einen Kriterienkatalog entwickelt, der die konkreten Anforderungen für eine Zertifizierung definiert.
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Zertifizierung von Fachfirmen für Brandmeldeanlagen
Seit 1. November 2003 müssen alle Fachfirmen für Brandmeldeanlagen gemäß DIN 14675 zertifiziert sein und ein zertifiziertes QM-System nachweisen. Für Planer gibt es bezüglich des zertifizierten QM-Systems eine Übergangsfrist bis 31. Oktober 2006. Ein QM-Handbuch muss auch von Planern jetzt schon nachgewiesen werden.
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Zertifizierung von Nachrüstbetrieben auf Erdgasantrieb
Der TÜV Hessen zertifiziert Nachrüstbetriebe aus dem Kraftfahrzeughandwerk, die Kraftfahrzeuge auf den Betrieb mit Erdgas umrüsten.
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