1970
In einem außergerichtlichen Verfahren werden die Schadensersatzansprüche des TÜV Frankfurt sowie die Verteilung der Arbeitsgebiete zwischen dem TÜV Frankfurt und der Staatl. Technischen Überwachung geregelt.
1972
Die Mitgliederversammlung des TÜV Frankfurt beschließt am 28.9.1972 die Umbenennung in "Technischer Überwachungs-Verein Hessen e.V.".
1977
Zusammenschluss der drei hessischen Technischen Überwachungsämter zum Landesbetrieb TÜH Staatliche Technische Überwachung Hessen.
1989
Die Mitgliederversammlung des TÜV Hessen stimmt der Fusion des TÜV Hessen e.V. mit dem TÜV Bayern e.V. durch Fusionsvertrag unter der Voraussetzung zu, dass die hess. Landesregierung der Übertragung aller Ermächtigungen der TÜV Hessen e.V. auf die neu gegründete TÜV Hessen GmbH zustimmt. Die hessische Landesregierung lehnt die Übertragung aller Ermächtigungen auf die TÜV Hessen GmbH jedoch ab.





