1947
Auflösung des TÜV Frankfurt durch Gesetz vom 19.8.1947.
Am 23.8.1947 tritt das Gesetz über die Neuordnung der Technischen Überwachung in Hessen in Kraft.
Die Technische Überwachung wird in Hessen an 3 Technische Überwachungsämter in Darmstadt, Frankfurt und Kassel übertragen; in den übrigen Bundesländern (bis auf Hamburg) wird die Wahrnehmung der Technischen Überwachung durch Vereine beibehalten.
Entsprechend dem Gesetz sind im Zuge der Sozialisierungsmaßnahmen alle Vermögenswerte des TÜV Frankfurt der Staatlichen Technischen Überwachung zu übereignen. Die Militärregierung stimmt dieser entschädigungslosen Enteignung zu.
1949
Auf Grund einer Klage der LDP-Fraktion (heute FDP) sowie von 51 Mitgliedern des TÜV Frankfurt erklärt der Hess. Staatsgerichtshof in Wiesbaden am 7.10.1949 die entschädigungslose Enteignung sowie die Auflösung des Vereins für verfassungswidrig und daher für ungültig.
Am 7.12.1949 erfolgt die Neugründung des TÜV Frankfurt.





