1930
Einrichtung von 2 Unterbezirken der Dampfkesselinspektion in Hessen (Zusätzlich zum Sitz in Darmstadt wurde in Gießen für die Provinz Oberhessen eine zweite Dienststelle eingerichtet.)
Ca. 10 % der überwachungsbedürftigen Anlagen wurden zu diesem Zeitpunkt in Deutschland von Überwachungsbehörden überwacht (wie z.B. in Hessen), und ca. 90 % der überwachungsbedürftigen Anlagen ebenso erfolgreich durch die Überwachungs-Spezial-Ingenieure der Überwachungsvereine.
1938
Durch Verordnung des Reichswirtschaftsministers vom 19.3.1938 wird die Technische Überwachung im Reichsgebiet in 14 Überwachungsbezirke eingeteilt. Der Überwachungsbezirk "5" (Sitz Frankfurt am Main) umfasst die früheren Gebiete von:
- Reg. Bez. Kassel (ohne den Kreis Herrschaft Schmalkalden)
- Reg. Bez. Wiesbaden
- Volksstaat Hessen
- Bayerische Pfalz
- Saarland (mit Dienststellen in Kassel, Frankfurt am Main, Wiesbaden, Kaiserslautern und Saarbrücken)





