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Kurzinformation zur MPU-Evaluationsstudie des VdTÜV

Newsletterartikel vom 10.11.2011

Im Jahr 2010 wurde durch den VdTÜV mit seiner Kommission Fahreignung und den darin zusammengeschlossenen Trägern von amtlich anerkannten Begutachtungsstellen (TÜV NORD, TÜV Thüringen, TÜV Hessen, TÜV SÜD, DEKRA, TÜV Rheinland mit Nachfolgegesellschaft ABV) eine Studie zur Legalbewährung von einmalig und wiederholt mit Alkohol im Straßenverkehr auffällig gewordenen Kraftfahrern durchgeführt. Die Studie wurde vom Zentrum für Evaluation und Methoden (ZEM) der Universität Bonn wissenschaftlich begleitet und ausgewertet. Bei den BfF der beteiligten Träger wurden im untersuchungsrelevanten Zeitraum in Deutschland insgesamt mehr als ¾ der Fahreignungsuntersuchungen (MPU) im Bereich Alkoholfragestellungen herangezogen.

Untersucht wurde die Verkehrsbewährung von 1.600 Personen, die zwischen November 2005 und Oktober 2006 Fahreignungsbegutachtungen (MPU) in den beteiligten Organisationen absolvierten. Das Bewährungsergebnis wurde über einen Zeitraum von drei Jahren nach der MPU anhand von Abfragen aus dem Verkehrszentralregister (VZR) beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) überprüft. Die Gruppe der Teilnehmer an der Studie (MPU-Gruppe) bestand aus Klienten der beteiligten Organisationen proportional zu den jeweiligen Untersuchungszahlen aller Alkoholfragestellungen. Jeweils zur Hälfte hatten sie bei der MPU eine positive Prognose oder eine Empfehlung zur Teilnahme an einem Kurs für alkoholauffällige Kraftfahrer nach § 70 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) erhalten. Als Vergleichsgruppe wurde mit Unterstützung des KBA eine zeitlich und räumlich parallelisierte Stichprobe von 3.200 Kraftfahrern gezogen, die mit einer Alkohol-Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr auffällig geworden waren, ohne dass die Fahrerlaubnis entzogen oder die Eignung in Frage gestellt worden wäre. Als Rückfallkriterium wurde jede in Verbindung mit Alkohol stehende Tat gewertet, die innerhalb von drei Jahren nach Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bzw. nach der letzten Ordnungswidrigkeit begangen wurde.

Bei Auswertung der Ergebnisse zur Legalbewährung zeigte sich, dass sich die Rückfallquote aller betrachteten MPU-Fallgruppen weder untereinander noch von den Rückfallquoten der – durch eine deutlich bessere Ausgangslage charakterisierten – Ordnungswidrigkeiten-Gruppe (Owi) wesentlich unterschieden. Die Rückfallquoten der MPU-Gruppen fielen im Vergleich zu den Ergebnissen früherer Studien wie ALKOEVA (Winkler, Jacobshagen u. Nickel 1988) und EVAGUT (Jacobshagen u. Utzelmann 1996) jedoch deutlich geringer aus.

Im Einzelnen zeigten sich für die gewählten Gruppen folgende Ergebnisse:
Die Rückfallrate der positiv begutachteten, erstauffälligen Alkoholfahrer lag bei 6,5 %, nach Kursteilnahme bei 8,0 %, die der positiv begutachteten, wiederholt auffälligen Alkoholfahrer lag bei 8,3 % und nach Kursteilnahme bei 6,8 %. In der Kontrollgruppe (Owi-Fälle) waren 8,2 % erneut auffällig geworden. Die ermittelten Werte unterscheiden sich in keinem Fall statistisch bedeutsam.

Die MPU-Gruppen zeigten trotz ihrer schlechteren Ausgangslage, welche die Anordnung einer MPU aufgrund erheblicher Eignungsbedenken begründet, keine höhere Rückfallzahlen als die Owi-Gruppe, bei welcher die Fahreignung nicht in Frage gestellt worden war. Im Vergleich zu früheren Studien war eine weitere Verbesserung der Legalbewährung der alkoholauffälligen Kraftfahrer nach erfolgreicher MPU zu beobachten. Bei der EVAGUT-Studie in den 1990er-Jahren lagen die Rückfallzahlen der positiv begutachteten erstauffälligen Alkoholfahrer noch bei 12,2 %, nach Kursteilnahme bei 11,3 %; die Rückfallzahlen der positiv begutachteten mehrfachauffälligen Alkoholfahrern lagen bei 9,9 % und nach Kursteilnahme bei 14,5 %. In der aktuellen Studie liegt die Bewährungsquote nach positiver MPU bzw. Kursteilnahme bei über 90 %.

Zusammenfassend kann dies als deutlicher empirischer Beleg für die Prognosesicherheit der MPU bei alkoholauffälligen Fahrern interpretiert werden. Zugleich belegt das Ergebnis der aktuellen VdTÜV-Studie den rückfallprotektiven Effekt des gegenwärtigen Verfahrens bei der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis in Deutschland, bei dem im Vorfeld der MPU eine Reihe von Maßnahmen zur Verhaltensmodifikation in Anspruch genommen wird.

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