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Wasserstoff-Tankstellen: TÜV Hessen gestaltet sicherheitstechnische Anforderungen mit

Pressemitteilung:
TÜV Hessen, Industrie Service , 12.05.2009

Wasserstoff gewinnt als zukunftsträchtiger Energieträger zunehmend an Bedeutung. Insbe-sondere testen Automobilhersteller weltweit seit Jahren Fahrzeuge mit dem umweltfreundlichen Antrieb, die Industrie entwickelt Tankstellen für den flächendeckenden Einsatz des alternativen Kraftstoffes. Auch in Deutschland sind Wasserstofftankstellen längst im Testbetrieb und wird die Technologie im Alltag erprobt, etwa in Berlin, Frankfurt, Hamburg oder München.

Was bislang fehlte, war ein sicherheitstechnischer Standard für die Treibstoffabgabe. Unter Mitarbeit der Sicherheits-Experten des TÜV Hessen wurde nun weltweit erstmals ein solcher Standard für Wasserstofftankstellen veröffentlicht. Festgeschrieben sind diese Sicherheitsnormen im sogenannten „Merkblatt 514 - Anforderungen an Wasserstofftankstellen“, das der Verband der TÜV (VdTÜV) in Berlin herausgibt.

Betreiber der Multikraftstoff-Tankstelle am südlichen Rand des Industrieparks Höchst ist Agip Deutschland; Der verdichtete Wasserstoff ist ein Nebenprodukt aus der Chlorproduktion im Industriepark Höchst. Die Sicherheitsexperten des TÜV Hessen hatten vor der Inbetriebnahme im November 2007 die gesamte Tanktechnik überprüft und erstabgenommen.

Erarbeitet wurde das Normenblatt in einem Fachgremium von Vertretern der Automobilhersteller, Behörden, Gasindustrie, Fachverbänden und der TÜV-Gesellschaften. Es enthält klare Anforderungen an Komponenten, Bau, Aufstellung und an die Elektrotechnik von Tankstellen, sowohl im Freien als auch in Gebäuden. Hierzu sind etwa Sicherheitsabstände, Kennzeichnungspflichten und Lüftungsanforderungen im Detail beschrieben. Das Merkblatt listet auf insgesamt 21 Seiten Betreiberpflichten oder beispielhafte Einteilungen der Explosionsschutzzonen auf und stellt Prüffristen und Qualifikationsanforderungen an Prüfer dar.

An zwei Zapfsäulen wird der Wasserstoff mit unterschiedlichen Drücken (350 und 700 bar) abgegeben.

Ihre Erfahrungen brachten auch Sachverständige des TÜV Hessen-Bereichs Industrie Service ein, die seit Jahren eingebunden sind in das EU-Projekt „Zero Regio“ (Internet: www.zeroregio.com), das den Anlass für die Erarbeitung des Merkblatts 514 gab.
Inhalt des von der Europäischen Kommission geförderten und von Infraserv Höchst (Frankfurt) koordinierten Projektes ist es, in zwei europäischen Regionen eine Wasserstoff-Infrastruktur bereitzustellen und mit Wasserstoff betriebene Brennstoffzellen-Autos im Alltagsbetrieb zu testen.
16 europäische Forschungseinrichtungen und Unternehmen aus vier Ländern arbeiten beim „Zero Regio“-Projekt zusammen. Neben der Lombardei in Italien ist das Rhein-Main-Gebiet zweite Testregion: Im November 2006 wurde am südlichen Rand des Industrieparks Höchst eine Wasserstofftankstelle eröffnet. Die Sicherheits-Experten des TÜV Hessen hatten die gesamte Tanktechnik vor Inbetriebnahme abgenommen. Seither finden für drei Jahre die Erprobung der aufgebauten Infrastruktur und Flottentests statt.

Der damalige hessische Wirtschaftsminister Dr. Alois Rhiel eröffnete im November 2007 die Wasserstofftankstelle auf dem Gelände der Infraserv Höchst unter großem Medieninteresse. Hier betankt er eines von fünf A-Klasse-Fahrzeugen von Daimler, die seither auf dem Fraport-Gelände im Alltagsbetrieb getestet werden.

Alle Fotos auf dieser Seite mit freundlicher Genehmigung der Infraserv GmbH & Co. Höchst KG.

Das Merkblatt 514 beschränkt sich auf gasförmigen Wasserstoff. TÜV-Sachverständiger Lars Komrowski erklärt, worin für die Reglementierung der sicherheitstechnischen Bewertung die besondere Herausforderung bestand: „Gasförmiger Wasserstoff wird mit großen Drücken bis 700 bar betankt. Außerdem weist er sicherheitstechnische Besonderheiten auf: eine sehr geringe Dichte, hohes Diffussionsvermögen, geringe Zündenergie und den negativen Joule Thomson Effekt.“

Dagegen ist bei tiefkalt verflüssigtem Wasserstoff die Energiedichte größer, allerdings ist zur Verflüssigung sehr viel Energie erforderlich. Weiterer Nachteil: Das auf minus 253 Grad Celsius abgekühlte und deshalb flüssige Gas kann nur eine gewisse Zeit gespeichert werden. Daher tendieren viele Fahrzeughersteller derzeit zu gasförmigen Wasserstoff als Energieträger.


Das Merkblatt ist zu beziehen über den VdTÜV: www.vdtuev.de/publikationen/merkblaetter

Autor Dipl.-Ing. Lars Komrowski ist Mitglied des Arbeitskreises „Anforderungen an Wasserstofftankstellen“ des VdTÜV. Er ist tätig im TÜV Hessen-Geschäftsfeld Industrie Service.
Kontakt: Rüdesheimer Straße 119, 64285 Darmstadt.
E-Mail: lars.komrowski@tuevhessen.de