Pressemitteilung:
TÜV Hessen
, 01.04.2009
Bisher ging es bei der Hauptuntersuchung (HU) vor allem um Bremsen, Fahrwerk, Licht, Rost und Reifen. Bei modernen Autos mit sogenannten On-Board-Diagnosesystemen (OBD) ab Erstzulassung April 2006 schaut der TÜV Hessen jetzt noch genauer hin. Erstmals werden auch sicherheitsrelevante elektronische Bauteile überprüft.
Betroffen sind Fahrzeuge, die ab dem Stichtag 1. April 2006 zugelassen wurden und jetzt nach drei Jahren erstmals zur TÜV-Prüfung kommen. Mit dieser schon im Jahr 2006 eingeführten Erweiterung der HU will der Gesetzgeber sicherstellen, dass wichtige elektronisch geregelte Systeme wie Airbags, ABS oder ESP weiter an Bord sind und richtig funktionieren. Geregelt ist dies in der bereits 2006 verabschiedeten 41. Änderungsverordnung des Straßenverkehrsrechts, die als bisher größte Reform in der Geschichte der Hauptuntersuchung gilt.
Erweiterter Prüfrahmen: ABS, ESP und Airbag
Im erweiterten Prüfrahmen checken die Ingenieure des TÜV Hessen acht sicherheitsrelevante Baugruppen mit elektronischer Steuerung: Das Anti-Blockiersystem (ABS) der Bremsanlage, Lenkung, Scheinwerfer und Leuchten, Sicherheitsgurte, Airbags, der dynamische Überrollschutz, Geschwindig-keitsbegrenzer/-regler sowie Fahrdynamiksysteme mit Eingriff in die Bremsanlage (ESP). Dazu identifiziert der TÜV-Ingenieur das Fahrzeug anhand der Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN), ruft aus einer Datenbank Informationen ab über die Ausstattung des Fahrzeugs und führt die in den Systemdaten vorgegebenen Prüfschritte durch.
Damit können die Sachverständigen überprüfen, ob die elektronischen Helfer noch im Auto vorhanden sind sowie ihre Funktionsfähigkeit kontrollieren. Denn manchmal werden Komponenten wie der Airbag nach einem Unfall ausgebaut, um eine teure Reparatur zu vermeiden.
Jeder Wagen ist anders - Systemdaten liefert die FSD
Damit Prüfer überhaupt wissen, welche elektronischen Einbauten in einem bestimmten Modell vorhanden sind, haben die deutschen Prüforganisationen die „Fahrzeugsystemdaten GmbH“ (FSD) in Dresden gegründet. Sie sammelt bei Herstellern Informationen, welches Modell mit welchen Komponenten ausgerüstet ist.
FSD muss dabei immense Datenfluten beherrschen: 55 Millionen Datensätze müssen ständig aktualisiert werden, damit die rund 11.000 Sachverständigen und Prüfer die in Deutschland notwendigen 24 Millionen Prüfungen pro Jahr reibungslos durchführen können. In enger Zusammenarbeit mit den Autobauern erarbeitet die FSD aus diesen Daten standardisierte Prüfvorgaben für die Kfz-Sachverständigen als Grundlage einer modernen Hauptuntersuchung.
Zusammenlegung von HU und AU - ab 2010 für alle Autos
Für Fahrer von so genannten On-Board-Diagnose-(OBD) Fahrzeugen gibt es noch eine weitere Änderung: Für ihre Kfz fallen nun HU und Abgasuntersuchung (AU) auf den selben Termin. OBD bedeutet eine Art Eigenüberwachung der Fahrzeuge im Hinblick auf alle relevanten Bauteile, die für die Abgasreinigung verantwortlich sind. Eventuelle Fehler werden durch eine Warnleuchte im Armaturenbrett angezeigt und zusätzlich im Motormanagement im Fehlerspeicher der OBD abgelegt. Bei der Abgasunterschung wird dieser Fehlerspeicher ausgelesen.
Ab 2010 gibt es die zusammengelegte Untersuchung für alle Fahrzeuge. Die AU-Plakette auf dem vorderen Kennzeichen entfällt dann, eine gültige AU wird durch die HU-Plakette bestätigt.
Weitere Infos gibt es auch unter: www.tuev-hessen.de
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