Pressemitteilung:
TÜV Hessen
, 05.12.2008
Wer ab 1. Januar 2009 ein Haus oder eine Wohnung verkauft oder neu vermietet, muss den Energieausweis vorweisen können. Das Dokument gibt Auskunft über den Wärmebedarf oder -verbrauch der Immobilie. Bisher galt die Pflicht nur für Objekte, die 1965 oder früher gebaut und danach nicht energetisch modernisiert wurden. Denkmäler sind ausgenommen. Für neuere Wohngebäude beginnt die Pflicht im kommenden Jahr. Bei Neubauten werden seit 2002 ohnehin Energienachweise erstellt, für sie müssen keine neuen beantragt werden.
Der einfache Verbrauchsausweis
Hausbesitzer können grundsätzlich zwischen zwei Varianten wählen: dem preiswerten Verbrauchsausweis oder dem umfangreichen Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis wird auf Basis des Verbrauchs von drei Jahren erstellt; demnach ist der Energiekennwert abhängig vom Nutzerverhalten. Der Ausweis kann im Internet beantragt werden. Eigentümer können beim TÜV Hessen auf www.schnee-von-morgen.de ihre Verbrauchsdaten selbst eingeben. Ausnahme: für ältere Wohngebäude, die vor 1977 gebaut wurden und weniger als 5 Wohneinheiten haben, kann inzwischen nur noch der Bedarfsausweis beantragt werden.
Der umfangreiche Bedarfsausweis
„Ein Bedarfsausweis macht dann Sinn, wenn eine Modernisierung ansteht“, sagt Ulrich Forchheim vom TÜV Hessen. Dafür ermitteln die Energie-Experten des TÜV Hessen den durchschnittlichen Energiebedarfskennwert (kWh/m2) bei einer Vor-Ort-Analyse und geben umfangreiche Modernisierungsvorschläge. Das ist Ziel der zugrunde liegenden Energieeinsparverordnung (EnEV): Der Ausweis macht die Energiebilanz verschiedener Gebäude vergleichbar. Das soll Anreize für Sanierungen schaffen, um den CO2-Ausstoß zu verringern.
Nichtwohngebäude ab 1. Juli 2009 betroffen
Auch für Nichtwohngebäude (Gewerbe, Büros) wird der Energieausweis Pflicht, allerdings erst ab 1. Juli 2009. Auch hier wählen Eigentümer zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis. Im Unterschied zu Wohngebäuden fließen beim Verbrauchsausweis für Gewerberäume zusätzliche Daten etwa über den Stromverbrauch, die Kühlung und die Beleuchtung ein.
Sanktionen bei Nichtbeachtung geplant
Fraglich ist bisher allerdings, was passiert, wenn ein Eigentümer den Energieausweis gegenüber Käufern oder Mietern schuldig bleibt: Sanktionen in Form von Bußgeldern sind zwar angedacht, konkrete Regelungen gibt es aber noch nicht.
Unter www.schnee-von-morgen.de gibt der TÜV Hessen Auskunft
Dennoch sollte vorbereitet sein, wer ab 2009 Wohnimmobilien neu vermietet oder verkauft. Bestellformulare und Informationen – auch zu weiteren Dienstleistungen zur Energieeffizienz – gibt es beim TÜV Hessen im Internet unter www.schnee-von-morgen.de oder über die kostenlose Hotline 0800 88 34 37 7.
Hintergrund:
Mit dem Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung (EnEV) zum 1. Oktober 2007 wurde die Einführung des Energieausweises in Deutschland festgelegt. Grundlage für die nationale Verordnung ist die Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments. Hierin wird die Gesamtenergie-Effizienz von Gebäuden geregelt. Darin war die Einführung des Energieausweises ab Januar 2006 für alle EU-Mitgliedsstaaten vorgesehen. In Deutschland regelt die EnEV genau, wie der Energieausweis aussieht, berechnet und ausgestellt wird.