Pressemitteilung:
TÜV Hessen
, 23.09.2008
Hersteller von Bodenbelägen müssen heute die verschiedensten Audits und Begehungen über sich ergehen lassen. Neben den Audits durch Kunden betrifft dies sowohl die Bereiche der freiwilligen Zertifizierung von Managementsystemen für Qualität und Umwelt (ISO 9001 und ISO 14001) als auch der gesetzlich vorgeschriebenen Überwachungen im Rahmen der CE- und Ü-Kennzeichnung (siehe hierzu auch Hintergrundinformationen weiter unten). Selbst bei mittelständischen Unternehmen können sich diese Audit-Tage durch die gestiegenen Anforderungen auf über 20 Werktage pro Jahr summieren.
Um hier für die Unternehmen eine Entlastung zu schaffen und gleichzeitig die Serviceleistung zu verbessern, haben sich nun nach einem sehr erfolgreich beendeten Testlauf der TÜV Hessen und das TFI entschlossen, ihre Kräfte zu bündeln und Management- und Produktzertifikate aus einer Hand anzubieten.
Dieses neue Angebot umfasst im Einzelnen:
- Zertifizierung von Qualitätsmanagementsystemen nach ISO 9001
- Zertifizierung von Umweltmanagementsystemen nach ISO 14001
- CE-Konformitätszertifikate nach EN 14041 und EN 14904
- Übereinstimmungszertifikate im Rahmen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung
Die Vorteile für den Hersteller liegen auf der Hand
Das Unternehmen kann das Audit für die ISO 9001/14001 und für CE und/oder DIBt von einem Team an einem Termin durchführen lassen. Hierdurch verringern sich die internen Koordinations- und Arbeitsaufwände und –kosten maßgeblich. Auch die externen Kosten für das kombinierte Audit sind günstiger als bei einer Einzelauditierung.
Zudem sind die Auditoren sehr gut mit der Produktion und den Produkten vertraut und liefern so nicht nur einen Beitrag zur Rechtssicherheit des Unternehmens sondern können durch ihre Fachkompetenz wichtige Optimierungspotenziale aufzeigen.
Möglich wird dieses Angebot für die Unternehmen durch die speziellen Zulassungen des TFI und des TÜV Hessen.
Das TFI ist von der Europäischen Union als Notified Body für den Bereich CE benannt (Notifizierungsnummer 1658) und vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt), Berlin, als Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle im Rahmen bauaufsichtlicher Zulassungen akkreditiert.
Der TÜV Hessen hat als Zertifizierungsstelle für Managementsysteme die bedeutenden Zulassungen auf dem Gebiet der Zertifizierung von Managementsystemen, u.a. bei der TGA (Trägergemeinschaft für Akkreditierung).
Hintergrundinformation zu CE- und Ü-Kennzeichnung:
Seit Anfang 2007 haben sich auf dem Bodenbelagsmarkt mit der Einführung der CE-Kennzeichnung und der allgemeinen Bauaufsichtlichen Zulassung neue Anforderungen für die Hersteller von Bodenbelägen ergeben. Dies betraf mit der EN 14041 zunächst die Hersteller von textilen, elastischen und Laminat-Bodenbelägen, mit Beginn 2009 auch Sportbodenbeläge nach EN 14904.
CE-Kennzeichnung für Bauprodukte ist in vielen Bereichen schon seit langem eine rechtliche Verpflichtung für die Hersteller. Die CE-Kennzeichnung basiert auf der europäischen Bauproduktenrichtlinie 89/106/CE. In dieser Richtlinie werden wesentliche sicherheitsrelevante Anforderungen an Bauwerke definiert. Die Hersteller müssen die Übereinstimmung ihrer Produkte durch eine Konformitätserklärung bestätigen. Gekennzeichnet werden die Produkte durch das CE-Zeichen auf der Verpackung sowie weitergehende Informationen in produktbegleitenden Unterlagen wie z.B. Produktdatenblättern oder auf Handmustern.
Um Produkte mit dem CE-Kennzeichen versehen zu können, müssen durch hierfür autorisierte Stellen (Notified Bodies) Produktprüfungen und, in Abhängigkeit vom CE-Konformitätssystem, regelmäßige Überprüfungen der werkseigenen Produktionskontrollen vor Ort erfolgen.
In Deutschland benötigen die Hersteller der Bodenbeläge zudem ein Übereinstimmungszertifikat von einer anerkannten Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle (PÜZ-Stelle). Basis hierfür ist eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik). Damit sind neben Produktprüfungen regelmäßige Überwachungen der Produktionsstandorte vorgeschrieben.
Eine Vermarktung in Deutschland ist für Bodenbeläge also nur zulässig, wenn neben der CE-Kennzeichnung auch das Ü-Zeichen vorhanden ist.
Kontakt:
TÜV Hessen Managementsysteme
Ottmar Walter
Tel.: +49 6151 600-331
E-Mail: Zur Kontaktaufnahme
Textiles & Flooring Institute GmbH
Dr. Jens-Christian Winkler
Tel.: +49 241 9679-00
E-Mail: jwinkler@tfi-online.de