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Häufig gestellte Fragen (FAQs) zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU)

Antworten auf Fragen zur Medizinsch-Psychologischen Untersuchung (MPU)

Wozu brauche ich das Gutachten?

Die Fahrerlaubnisbehörde möchte durch ein MPU-Gutachten spezielle Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Fahreignung klären. Ganz allgemein will sie wissen, ob Sie hinreichend sicher und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften am motorisierten Straßenverkehr teilnehmen.
 
Das Gutachten soll die Fragestellung(en) der Fahrerlaubnisbehörde konkret beantworten und dient der Behörde dann als Grundlage für die Entscheidung in Ihrer Führerscheinangelegenheit.

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Was kostet eine MPU?

Die Kosten des Gutachtens richten sich nach der Frage, die das Gutachten beantworten soll. Die Fragestellung(en) des Gutachtens legt die Fahrerlaubnisbehörde fest und ergibt sich aus den Sachverhalten, die zu den Bedenken geführt haben.

Die Kosten für die MPU sind bundeseinheitlich in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GeboSt) festgelegt und variieren je nach Fragestellung zwischen € 92,50 und € 338,00 (jeweils zzgl. MwSt.).

Soll das Gutachten mehrere Fragen beantworten, werden die einzelnen Gebühren in einem bestimmten Verhältnis zueinander aufsummiert.
 
Die Gebühr für ein MPU-Gutachten zur Frage, ob zukünftig Fahrten unter Alkoholeinfluss zu erwarten sind, beträgt € 338 zzgl. MwSt.; die Gebühr für ein MPU-Gutachten mit einer Drogenfragestellung beträgt € 466 zzgl. MwSt.

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Wo kann ich mich begutachten lassen?

Sie können entscheiden, bei welcher amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung Sie sich begutachten lassen. Dazu müssen Sie Ihrer Fahrerlaubnisbehörde nur die Begutachtungsstelle Ihrer Wahl nennen.

Der TÜV Hessen hat amtlich anerkannte Begutachtungsstellen für Fahreignung in Hessen, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Eine Gesamtübersicht erhalten Sie hier

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Wie bekomme ich einen Termin für eine MPU?

Sobald die Fahrerlaubnisbehörde Ihre Unterlagen an uns gesandt hat, nehmen wir mit Ihnen Kontakt auf, um einen Untersuchungstermin zu vereinbaren.

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Wann kriege ich den Führerschein zurück?

Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen ist, können Sie drei Monate vor Ende der Sperrfrist den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis stellen. Die Behörde entscheidet dann, ob sie vor die Erteilung der Fahrerlaubnis ein medizinisch-psychologisches Gutachten fordert.

Eine MPU wird u. a. gefordert,

  • wenn ein Fahrzeug im Straßenverkehr mit 1,6 o/oo geführt wurde oder bei mehrfachen Fahrten unter Alkoholeinfluss;
  • bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften;
  • bei Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr oder im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung stehen oder bei denen Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotential bestehen;
  • nach Fahrerlaubnisentzug wegen Abhängigkeit, Missbrauch oder Einnahme von Betäubungsmitteln im Sinne des BtmG (Betäubungsmittel-Gesetz)

Die Entscheidung in Ihrer Fahrerlaubnisangelegenheit trifft die Fahrerlaubnisbehörde; hat die Behörde ein MPU-Gutachten gefordert, wird sie die Fahrerlaubnis erst nach Vorlage eines positiven Gutachtens erteilen.

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Wie läuft die MPU ab?

Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung wird von einem erfahrenen Verkehrsmediziner und einem erfahrenen Verkehrspsychologen durchgeführt.
Die Begutachtung besteht aus drei Abschnitten: Zu Beginn beantworten Sie einige Fragen zu Ihrem Lebenslauf und Ihrer Gesundheit.

Anschließend folgt eine Leistungsuntersuchung, bei der es um Wahrnehmung, Konzentration und Reaktion geht. Der Umfang der psychologischen Testverfahren ist u. a. davon abhängig, um welche Fahrerlaubnisklasse es geht.

Im medizinischen Teil der MPU erfolgt eine allgemeine körperliche Untersuchung, bei der die körperlichen Voraussetzungen für die Verkehrsteilnahme überprüft werden.
Die Schwerpunkte der ärztlichen Untersuchung richten sich nach dem Anlass der Begutachtung. Ist Alkohol am Steuer der Anlass für die MPU, so wird bei der ärztlichen Untersuchung Blut abgenommen. Steht der Anlass der Begutachtung im Zusammenhang mit Drogen, so sind weitere Laboruntersuchungen (i. d. R. Urin-Screenings) erforderlich.

Im psychologischen Gespräch haben Sie Gelegenheit, die Sachverhalte zu schildern, die Ursache und Anlass für Ihre Fahreignungsbegutachtung geworden sind.
Um die Bedenken der Fahrerlaubnisbehörde ausräumen zu können, ist ein offenes und ehrliches Wort eine wichtige Voraussetzung.
Das Gespräch beschränkt sich auf die Themen, die wichtig sind, um die Frage der Behörde abschließend beantworten zu können.
Denken Sie noch einmal gründlich über die vergangenen Geschehnisse nach. Wichtig ist, dass Sie die Gründe und Ursachen erkennen und zeigen, dass Sie auch schon etwas geändert haben.

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Muss man vor der MPU eine Vorbereitung machen?

Um die Bedenken der Fahrerlaubnisbehörde ausräumen zu können, ist es wichtig, dass Sie die Gründe und Ursachen der Auffälligkeiten erkannt haben und zeigen, dass Sie auch schon etwas geändert haben.

Häufig ist eine qualifizierte verkehrspsychologische Beratung hilfreich, um diese Fragen nach den Ursachen und den notwendigen Änderungen zu klären.

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Muss ich das Gutachten bei der Fahrerlaubnisbehörde vorlegen?

Sie sind nicht verpflichtet, das MPU-Gutachten bei der Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen. Legen Sie kein Gutachten vor, wird die Behörde Ihre Führerscheinangelegenheit durch einen formalen Ablehnungsbescheid abschließen.

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Werden externe Laborbefunde in der MPU anerkannt?

Wenn Sie für die MPU eine Alkohol- oder Drogenabstinenz nachweisen möchten, achten Sie darauf, dass die Befunde den CTU-Kriterien der für alle Begutachtungsstellen für Fahreignung verbindlichen Beurteilungskriterien entsprechen.

Die Urinuntersuchungen und Haaranalysen, die Sie im Rahmen von Kontrollprogrammen bei den Begutachtungsstellen für Fahreignung des TÜV Hessen durchführen lassen, entsprechen diesen Kriterien.

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Wer legt die Anforderungen für ein positives Gutachten fest?

Alle amtlich anerkannten Begutachtungsstellen für Fahreignung legen bei ihren Gutachten die Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung (die vom Bundesministerium für Verkehr herausgegeben werden) und die Be¬urteilungskriterien (2. Auflage), herausgegeben von der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin (DGVM) und der Deutschen Gesellschaft für Verkehrspsychologie (DGVP), zugrunde.

Um zu klären, welche Voraussetzungen Sie im individuellen Fall erfüllen müssen, empfehlen wir, sich vor einer medizinisch-psychologischen Untersuchung professionell von erfahrenen Verkehrspsychologen beraten zu lassen. Ansprechpartner sind z. B. Fachpsychologen für Verkehrspsychologie, Berater/Therapeuten von Suchtberatungsstellen mit Erfahrungen im Bereich der Fahreignungsdiagnostik, akkreditierte Kursanbieter oder Diplom-Psychologen mit einer Anerkennung als Verkehrspsychologischer Berater.

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Muss ich bei der MPU eine Alkoholabstinenz nachweisen?

Nicht jede/r, der eine Medizinisch-psychologische Untersuchung wegen Verkehrszuwiderhandlungen unter Alkoholeinfluss machen muss, muss auch einen gänzlichen Alkoholverzicht üben.

Ob ein Alkoholverzicht gefordert wird, hängt von der individuellen Vorgeschichte ab. Eine Alkoholabstinenz ist immer dann gefordert, wenn eine Alkoholabhängigkeit vorliegt oder wenn die Fähigkeit zum dauerhaft kontrollierten Umgang mit Alkohol nicht gegeben ist. Sofern ein gänzlicher Alkoholverzicht gefordert ist, ist dieser auch durch geeignete Untersuchungen (s. u.) zu belegen.

Ist grundsätzlich noch ein kontrolliertes Trinken in der Zukunft zu erwarten, dann ist ein dokumentierter Alkoholverzicht nicht erforderlich.

Um zu klären, ob im individuellen Fall ein Alkoholverzicht notwendig ist oder nicht, empfiehlt es sich, sich von erfahrenen Verkehrspsychologen beraten zu lassen.

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Wie kann ich eine Alkoholabstinenz nachweisen?

In den Beurteilungskriterien ist geregelt, dass bei Vorliegen einer Abstinenznotwendigkeit, die Abstinenz auch durch geeignete Belege nachvollziehbar gemacht werden muss. Diese Forderung besteht sowohl bei Alkoholabhängigkeit, als auch bei dauerhaft fehlender Trinkkontrolle. Der Verzicht auf jeglichen Konsum von alkoholischen Getränken kann mit Urinkontrollen oder Haaranalysen auf Ethylglucuronid (EtG) erfolgen.

Im Falle des Nachweises über Urinkontrollen ist dies über den Weg eines Abstinenzchecks möglich, bei dem über den Zeitraum von einem Jahr 6 Urinkontrollen erfolgen.

Eine Haaranalyse auf EtG ist jedoch nur für einen Zeitraum von 3 Monaten verwertbar, so dass für den Nachweis eines Alkoholverzichts über ein Jahr 4 Haaranalysen erforderlich sind.

Für den Fall, dass Sie einen bereits eingeleiteten Alkoholverzicht rückwirkend dokumentieren möchten, ist auch die Kombination von Haaranalysen und Urinkontrollen möglich.

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Über welchen Zeitraum muss eine Alkoholabstinenz dokumentiert werden?

Eine wesentliche Voraussetzung für ein positives Gutachten ist eine stabile Verhaltensänderung.

Daher sollte ein Alkoholverzicht in der Regel über die Dauer eines Jahres, jedoch mindestens ein halbes Jahr dokumentiert werden.

Sofern eine Alkoholabhängigkeit vorliegt, ist die Regelforderung ein Jahr (dokumentierter) Abstinenz nach Abschluss einer stationären oder ambulanten Entwöhnungstherapie.

Bei ambulanten Langzeitentwöhnungstherapien kann die Abstinenz während der Therapie berücksichtigt werden, wenn diese nachvollziehbar dokumentiert ist. Jedoch muss auch in diesem Fall die nachgewiesene Abstinenz nennenswert länger als ein Jahr sein und mindestens 12 Monate davon seit Beginn der Therapie liegen.

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Welche externen Befunde werden anerkannt?

Grundsätzlich sollten alle externen Befunde (wie z. B. Laborwerte, Therapieberichte etc.), die Sie bei einer MPU vorlegen, von demjenigen, der den Befund erhoben hat (also bspw. der behandelnde Arzt, Therapeut) unterschrieben und mit Datum und Stempel versehen sein.

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Kann ich eine Alkoholabstinenz auch mit Leberwerten nachweisen?

Die Vorlage unauffälliger Leberlaborbefunde kann eine Alkoholabstinenz nicht hinreichend belegen, da auffällige Leberwerte nur bei regelmäßig erhöhtem Konsum zu finden sind und auch dann nicht immer. Überdies werden die Leberlaborparameter auch durch andere Faktoren beeinflusst. Eine Ausnahme stellen Verlaufskontrollen von früher erhöhten Laborparametern dar, da in diesen Fällen zu erwarten ist, dass bei erneutem Alkoholkonsum auch wieder eine Erhöhung der Leberwerte stattfindet.
Eine längsschnittliche Erhebung der Leberwerte ist daher sinnvoll, wenn diese erhöht sind (oder waren).

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Welche Anforderungen müssen Urinuntersuchungen erfüllen?

Damit Urinuntersuchungen bei einer MPU verwertet werden können, müssen Sie den Anforderungen, die in den Beurteilungskritierien (Hypothese CTU) entsprechen. Die u.g. Anforderungen gelten für Urinuntersuchungen zum Nachweis einer Alkoholabstinenz ebenso wie für Urinuntersuchungen zum Nachweis einer Drogenabstinenz.

Die CTU-Kriterien legen die Häufigkeit von Urinkontrollen (6 in 12 Monaten bzw. 4 in 6 Monaten), die Erhebungsbedingungen und die qualitativen Anforderungen an das untersuchende Labor fest. Die Anforderungen lauten (Auszug aus den Beurteilungskriterien1)

  • Die Termine des Kontrollprogramms sind unvorhersehbar

  • Die Urinabgabe im Rahmen eines Abstinenzkontrollprogramms erfolgt – nachvollziehbar dokumentiert – spätestens am Folgetag der Einbestellung

  • Die Abgabe einer Urinprobe erfolgt unter direkter Sicht eines Arztes oder verantwortlichen Toxikologen, so dass eine Gewinnung per vias naturales sichergestellt ist.

  • Es erfolgt eine Identititätsprüfung vor der Urinabgabe und diese wird dokumentiert.

  • Die Untersuchung findet in einem nach DIN ISO EN 17025 für forensische Zwecke akkreditierten Labor nach den Standards der GTFCh statt, ist als Abstinenznachweis oder Nachweis einer aktuellen Drogenfreiheit am Untersuchungstag verwertbar

  • Die Untersuchung umfasst alle relevanten Stoffgruppen (Cannabinoide, Opiate, Kokain(metabolite), Amphetamine (inl. Methamphetamin und Methylendiosyamphetamine), Methadon (bzw. EDDP) und Benzodiazepine. Bei Hinweis auf früheren Opiatkonsum erfolgt eine Erweiterung der Analysen bzgl. Buprenorphin, Tilidin und Tramadol.
    Bei Urinuntersuchungen zum Nachweis einer Alkoholabstinenz erfolgt die Untersuchung auf Ethylglucuronid.
    Die in den Beurteilungskriterien genannten Cut-off-Werte bzw. Bestimmungsgrenzen für chromatographische, identifizierende Verfahren werden eingehalten. Der Kreatininwert wird ermittelt.

  • Das beauftragte Labor verfügt über forensisch-toxikologische Erfahrung und wird verantwortlich von einem Arzt oder Naturwissenschaftler geleitet, der eine entsprechende Weiterbildung nachweisen kann. Durch eine Anerkennung als „Forensischer Toxikologe, GTFCh“ oder ggf. „Forensischer Chemiker, GTFCh“ gelten diese Anforderungen als nachgewiesen.

  • Das Labor ist nicht nur allgemein nach DIN ISO EN 17025 akkreditiert, bei der Akkreditierung wurden vielmehr auch spezielle Anforderungen an forensische Laboratorien anhand eines Leitfadens basierend auf den Richtlinien der GTFCh überprüft. Die Liste der akkreditierten Labore kann auf der Internetseite des Deutschen Akkreditierungsrats (www.dar.bam.de/ast/) eingesehen werden.

  • Der Bescheinigung über die Ergebnisse einer durchgeführten toxikologischen Analyse muss zu entnehmen sein, ob es sich um einen einzelnen Befund oder um einen Befund eines vereinbarten Pro-gramms mit mehreren Untersuchungen über einen definierten Zeitraum handelt. In diesem Fall muss der Bescheinigung eindeutig zu entnehmen sein, über welchen Zeitraum die Drogenkontrolle durchgeführt wird und ob die Befunderhebung lückenlos erfolgte.

  • Die Urinuntersuchungen , die Sie im Rahmen von Kontrollprogrammen zum Nachweis einer Alkoholabstinenz oder einer Drogenabstinenz bei den Begutachtungsstellen für Fahreignung des TÜV Hessen durchführen lassen, entsprechen diesen Kriterien.

    1 Schubert, W. & Mattern, R. (2009) Urteilsbildung in der medizinisch-psychologischen Eignungsdiagnostik – Beurteilungskriterien. Bonn: Kirschbaum-Verlag

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    Welche Anforderungen müssen Haaranalysen erfüllen?

    Die Anforderungen an die Entnahme von Haarproben und deren Untersuchung sind denen, die an Urinuntersuchungen gestellt werden, vergleichbar. D. h.

    • Die Entnahme der Haarprobe erfolgt nach Identitätsprüfung.

    • Die Untersuchung findet in einem nach DIN ISO EN 17025 für forensische Zwecke akkreditierten Labor nach den Standards der GTFCh statt und ist als Abstinenznachweis verwertbar

    • Die Untersuchung umfasst alle relevanten Stoffgruppen (Cannabinoide, Opiate, Kokain(metabolite), Amphetamine (inl. Methamphetamin und Methylendiosyamphetamine), Methadon (bzw. EDDP) und Benzodiazepine. Bei Hinweis auf früheren Opiatkonsum erfolgt eine Erweiterung der Analysen bzgl. Buprenorphin, Tilidin und Tramadol.
      Bei Haaranalysen zum Nachweis einer Alkoholabstinenz erfolgt die Untersuchung auf Ethylglucuronid.
      Die in den Beurteilungskriterien genannten Cut-off-Werte bzw. Bestimmungsgrenzen für chromatographische, identifizierende Verfahren werden eingehalten.

    • Das beauftragte Labor verfügt über forensisch-toxikologische Erfahrung und wird verantwortlich von einem Arzt oder Naturwissenschaftler geleitet, der eine entsprechende Weiterbildung nachweisen kann. Durch eine Anerkennung als „Forensischer Toxikologe, GTFCh“ oder ggf. „Forensischer Chemiker, GTFCh“ gelten diese Anforderungen als nachgewiesen.

    • Das Labor ist nicht nur allgemein nach DIN ISO EN 17025 akkreditiert, bei der Akkreditierung wurden vielmehr auch spezielle Anforderungen an forensische Laboratorien anhand eines Leitfadens basierend auf den Richtlinien der GTFCh überprüft. Die Liste der akkreditierten Labore kann auf der Internetseite des Deutschen Akkreditierungsrats (www.dar.bam.de/ast/) eingesehen werden.

    • Die Einschätzung des überblickten Zeitintervalls erfolgt durch einen forensisch-toxikologischen Experten.

    Die Haaranalysen , die Sie zum Nachweis einer Alkoholabstinenz oder einer Drogenabstinenz bei den Begutachtungsstellen für Fahreignung des TÜV Hessen durchführen lassen, entsprechen diesen Kriterien.

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    Muss ich bei der MPU eine Drogenabstinenz nachweisen und über welchen Zeitraum?

    Bei Medizinisch-psychologischen Untersuchungen, die im Zusammenhang mit Drogenfragestellungen angeordnet werden, ist in der Regel auch eine Drogenabstinenz nachzuweisen.

    Der Zeitraum, über den Sie eine Drogenabstinenz dokumentieren sollten, ergibt sich aus dem vorherigen Konsummuster.

    Sofern eine Drogenabhängigkeit vorliegt, ist die Regelforderung ein Jahr (dokumentierter) Abstinenz nach Abschluss einer stationären oder ambulanten Entwöhnungstherapie.

    Bei ambulanten Langzeitentwöhnungstherapien kann die Abstinenz während der Therapie berücksichtigt werden, wenn diese nachvollziehbar dokumentiert ist. Jedoch muss auch in diesem Fall die nachgewiesene Abstinenz nennenswert länger als ein Jahr sein und mindestens 12 Monate davon seit Beginn der Therapie liegen.

    Bei einer fortgeschrittenen Drogenproblematik sollte der Drogenverzicht hinreichend stabil sein, was die Regelforderung einer dokumentierten Drogenverzichts von einem Jahr bedingt.

    Falls weder eine Drogenabhängigkeit, noch eine fortgeschrittene Drogenproblematik vorliegt, ist der geforderte Abstinenzzeitraum kürzer und ergibt sich ebenfalls aus dem Konsummuster.

    Um zu klären, welche Voraussetzungen Sie konkret erfüllen müssen, empfiehlt es sich, sich von erfahrenen Verkehrspsychologen beraten zu lassen.

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