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Energieverbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis kann sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude ausgestellt werden. Mit dem TÜV Hessen Onlinebestellformular können sie einfach und schnell den Energieausweis auf Verbrauchsbasis beauftragen.

Sie benötigen hierfür lediglich ein paar Eckdaten zu Ihrem Gebäude, sowie natürlich den Energieverbrauch. Bei Wohngebäuden wird im wesentlichen nur der Energieverbrauch für die Heizung betrachtet. Bei Nichtwohngebäuden wird zusätzlich der Stromverbrauch der Beleuchtung und von Klima-/Lüftungsanlagen erfasst.

Welche Vorteile bietet Ihnen der TÜV Hessen Verbrauchsausweis?

  • einfache Ausstellung auf Basis von Verbrauchsdaten dreier aufeinanderfolgender Jahre
  • preisgünstig
  • einfache Beauftragung über das Online-Formular möglich
  • erhältlich für Wohn- und Nichtwohngebäude
  • 10 Jahre Gültigkeit

Die Angaben zu Preisen und das Bestellformular für Ihren Ausweis...

finden Sie hier.

Wann kann der Verbrauchsausweis nicht ausgestellt werden?

  • bei hohem Leerstand (wenn bezogen auf den Verbrauchszeitraum der Leerstand insgesamt mehr als etwa 20 % betragen hat)
  • wenn nicht alle für die Ausstellung notwendigen Daten (Verbrauchsdaten, Baujahr-Angaben, Flächenangaben, Nutzungsangaben bei Nichtwohngebäuden, usw., siehe das Bestellformular) angegeben werden können
  • bei Wohngebäuden mit bis zu 4 Wohneinheiten, die vor dem 1. November 1977 (Datum des Bauantrages) gebaut wurden und die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 noch nicht erfüllen

In diesen Fällen müssen Ausweise auf Bedarfsbasis erstellt werden.

Was hat der Verbrauchsausweis allgemein noch für Nachteile gegenüber dem Bedarfsausweis?

Der Kennwert hängt stark von den Einflüssen der Gebäudenutzer ab. Ein sparsames Verhalten kann zu einem zu guten Wert führen, und damit zu hohe Erwartungen bei Käufern oder Mietern wecken, die im Nachhinein zu Rechtsstreitigkeiten führen können, ein zu schlechter Wert durch ein verbrauchsintensives Verhalten verschlechtert die Verkaufs- bzw. Vermietchancen.

Bei Nichtwohngebäuden, bei denen der Stromverbrauch für die Beleuchtung und eingebaute Gebäudetechnik nicht separat vom Stromverbrauch über die Steckdosen erfasst wird (also den allermeisten Nichtwohngebäuden), muss der gesamte Stromverbrauch im Gebäude im Energieausweis angegeben werden. Damit erscheint der Stromverbrauchskennwert in den allermeisten Fällen viel schlechter als er eigentlich dem Gebäude selbst entsprechen würde.

Direkt Kontakt:
Hotline: 0800 8834377 (kostenlos für Anrufe aus dem Festnetz der deutschen Telekom)
Tel.: 06151 600-613 (kostenpflichtig)
E-Mail: Zur Kontaktaufnahme

Oder planen Sie eine Sanierung?
Dann ist die Energieberatung das richtige für Sie!

Darüber hinaus bietet der TÜV Hessen noch viele weitere Dienstleistungen zum Themenbereich Energieeffizienz, Energieberatung und Energiesparen an:

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

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