Geschäftsfeld Umwelttechnik
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64285 Darmstadt
Rüdesheimer Str. 119
Tel.: 06151 600-372
Fax: 06151 600-388
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60486 Frankfurt
Am Römerhof 15
Tel.: 069 7916-470
Fax: 069 7916-477
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Das Geschäftsfeld Umwelttechnik des TÜV Hessen bietet der verfahrenstechnischen und der chemischen Industrie sowie artverwandten Industriezweigen einen ”Rundum-Service“ im Bereich des gesamten Anlagen- und Umweltrechts. Die Sachverständigen des Geschäftsfelds sind überwiegend Verfahrens- und Chemie-Ingenieure. Durch die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Kollegen aus anderen Geschäftsfeldern ergibt sich eine sehr breite Palette von Leistungen, die für unsere Kunden zu Paketen zusammengestellt werden.
In den Dienstleistungen des Geschäftsfelds ergeben sich folgende Schwerpunkte:
Seit Inkrafttreten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes im Jahr 1996 besteht für alle Betriebe eine umfassende Pflicht zur Abfallvermeidung und -verringerung. Im Zuge der Neugestaltung wurden die Begriffe Entsorgungsfachbetrieb und Produktverantwortung rechtsverbindlich installiert. Außerdem besteht für öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger im Sinne des § 15 KrW-/AbfG die Pflicht Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen über die Verwertung und die Beseitigung der in ihrem Gebiet anfallenden und ihnen zu überlassenden Abfälle zu erstellen.
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Unsere Dienstleistungen umfassen im Wesentlichen die Beurteilung von Boden- und Grundwasserschadensfällen, Altlasten, kontaminierten bzw. schadstoffverdächtigen Standorten, Deponien und Tankstellen anhand von umwelttechnischen Untersuchungen.
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Die Leistungen des TÜV Hessen umfassen alle sicherheitstechnische Dienste für Einrichtungen und Unternehmen, für die eine Berufung einer eigenen Fachkraft für Arbeitssicherheit aufgrund des gesetzlich vorgeschriebenen Betreuungsumfanges unwirtschaftlich oder fachlich nicht realisierbar ist.
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Die Dienstleistung Bauantragskoordination umfasst das Behördenmanagement bei der Zusammenstellung der Bauantragsunterlagen (z. B. Mobilfunkmaststandorte und weitere von dieser Thematik betroffene genehmigungsbedürftige Bauten).
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Die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben zur Bestellung von Betriebsbeauftragten stellt insbesondere kleine und mittelständige Unternehmen zunehmend vor Probleme. Der TÜV Hessen verfügt über Spezialisten, die Unternehmen umfassend oder auch nur in Teilbereichen als Beauftragte einschalten können.
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Die Beratungsleistungen zum Brandschutz (und Explosionsschutz, siehe auch Ex-Anlagen) erstrecken sich überwiegend aufden vorbeugenden Brand- und Explosionsschutzden abwehrenden Brand- und Explosionsschutzdie Erarbeitung unternehmensbezogener Lösungen unter Einbezug des vorbeugenden und abwehrenden Brand- und Explosionsschutzes
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Nach der 11. Bundesimmissionsschutzverordnung werden Betreiber genehmigungspflichtiger Anlagen im 4-Jahres-Turnus aufgefordert, eine Erklärung über die gasförmigen Emissionen der betreffenden Anlagen abzugeben. Diese Emissionserklärung (EEK) ist nach einem gewissen Schema strukturiert. Damit die Angaben plausibel werden, müssen auch Daten wie Stoffdurchsatz und Stoffzusammensetzung beantwortet werden.
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Wissen Sie, wie effizient Ihre Lüftungsanlage läuft? Entspricht Ihre Anlage noch dem aktuellen Lüftungsbedarf? Mit wie viel Energieeinsatz stellt Ihre Klimaanlage wie wenig Kälte zur Raumkühlung bereit?Seit 2007 sind Klimaanlagen in Gebäuden alle 10 Jahre einer energetischen Inspektion zu unterwerfen. Die Sachverständigen des TÜV Hessen führen die energetische Inspektion Ihrer Lüftungs- und Klimaanlagen durch.
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Sie möchten wissen, ob Klimaanlage, Lüftungsanlage und Heizungsanlage in Ihrem Gebäude ideal aufeinander abgestimmt sind und ob alles auf die Jahreszeit richtig eingestellt ist? Oder ob die Maschinen Ihres Unternehmens optimal zusammen arbeiten? Dann lassen Sie sich - als Betreiber von Gebäuden oder Industrieanlagen – vom TÜV Hessen eine Analyse der Energieströme und Verbrauchsdaten erstellen. Sie erhalten hierbei Informationen über mögliche Einsparpotentiale.
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Was ist der Energieausweis? Der Energieausweis ist ein Dokument, auf dem die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden ausgewiesen wird. In einer Farbskala von grün nach rot wird der Kennwert des Gebäudes angegeben. Damit lassen sich verschiedene Gebäude in ihrer Qualität einfach beurteilen und auch gut vergleichen. Der TÜV Hessen bietet Ihnen den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis an. Beide können Sie weiter unten auf dieser Seite bestellen.
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Energieeffizienzberatung für Unternehmen aus der Industrie, dem Gewerbe, für Dienstleister und dem Handel mit bis zu 80% staatlicher Förderung. Das KMU-Programm des TÜV Hessen! Energiesparpotenziale identifizieren, Energiekosten senken, Fördermittel nutzen.
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Sie möchten Energie sparen und deshalb Ihr Gebäude energetisch sanieren? Der TÜV Hessen unterstützt Sie gerne bei der Zusammenstellung der passenden Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Egal ob sie kurzfristig eine Sanierung planen oder ein langfristiges Konzept zum effizienten Betrieb ihrer Immobilie benötigen. Wir sagen Ihnen, an welcher Stelle Ihr Geld am wirkungsvollsten investiert ist.
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Gerüche in der Außenwelt objektiv bewerten - aber wie? Gerüche in der Außenluft sind mit Hilfe der klassischen Messtechnik nicht zu ermitteln oder zu bewerten.
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Die Dienstleistungen umfassen u. a.:Ausbreitungsrechnungen für Schadstoffe und Geruch nach den Anforderungen der TA Luft und Geruchsimmissionsrichtlinie Emissionsprognosen nach Messwerten, Literaturangaben und Anforderungen der TA Luft, VDI Richtlinien und Geruchsimmissionsrichtlinie
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Der landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) als Fachbeitrag zur Planfeststellungsunterlage bzw. der Eingriffs-/Ausgleichsplan (E/A-Plan) als Planwerk zur Erlangung der naturschutzrechtlichen Zustimmung zur Baugenehmigung wird bei Eingriffen in Natur und Landschaft erforderlich, z.B. für Trassenplanungen, wasserbauliche Vorhaben oder raumrelevante Planungen.
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Mit der Erteilung der Baugenehmigung oder dem Planfeststellungsbeschluss kommt ein Vorhaben in die Phase der Ausführung, d.h. die Anlage kann errichtet oder das Projekt durchgeführt werden: Schienenwege oder Straßen, Industrieanlagen oder Leitungstrassen. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist der Verursacher dabei verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen und unvermeidbare Beeinträchtigungen auszugleichen.
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Die Dienstleistung umfasst die Projektbetreuung, Bauüberwachung sowie sicherheitstechnische Beratung beim Bau von regenerativen Energiewandlungsanlagen. Im Einzelnen sind dies:
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Schimmelbefall in Haus oder Wohnung? Oder vielleicht Feuchtigkeit in der Bausubstanz? Wenn Sie vermuten, dass hiervon etwas vorhanden ist, dann helfen Ihnen die Sachverständigen des TÜV Hessen gerne mit Messungen und Gutachten weiter. Und auch wenn Ihre Mitarbeiter über Unbehaglichkeit am Arbeitsplatz klagen, untersuchen wir für sie alle Raumklima-Parameter und beraten über Verbesserungsmöglichkeiten.
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Seit 1. Juni 2007 gilt die Chemikalienverordnung REACH europaweit. Mit ihr verfolgt die EU das Ziel, Mensch und Umwelt besser vor möglichen Risiken beim Umgang mit Chemikalien zu schützen und den Handel mit chemischen Substanzen sicherer zu gestalten. REACH steht für die Registrierung (Registration), Bewertung (Evaluation) und Zulassung (Authorisation) chemischer Stoffe.
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Verbaute Gefahrstoffe, wie bspw. Asbest, Teer (PAK) und PCB, gefährliche künstliche Mineralfasern, Holzschutzmittel oder auch nutzungsbedingte Kontaminationen der Bausubstanz oder des Untergrundes machen - insbesondere bei ehemals industriell oder gewerblich genutzten Objekten - einen detailliert geplanten Rückbau mit Bearbeitung eines „Schadstoffkatasters“ notwendig.
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Die Durchführung wissenschaftlich fundierter Schadensuntersuchungen an Bauteilen, Werkzeugen, Maschinen, technischen Anlagen und Einrichtungen umfasst folgende Einzelmaßnahmen:
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Die Baustellenverordnung (BaustellV) enthält Regelungen, wonach Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Planung und Ausführung von Bauvorhaben vom Bauherren zu berücksichtigen sind. Pflichten des Bauherren bei der Zusammenarbeit mehrerer Unternehmen im Einzelnen:
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Die neue Störfall-Verordnung (StörfallV) ist im Rahmen der Umsetzung der Seveso-II-Richtlinie in nationales Recht am 3. Mai 2000 in Kraft getreten.
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Im Rahmen der Antragstellung nach Hessischer Bauordnung muss der Antragsteller den baulichen Arbeitsschutz beachten. Sofern Gebäude als Arbeitsstätten genutzt werden, sind gemäß Bauvorlagenerlass, Anlage 2, Nr. 8, die Belange des baulichen Arbeitsschutz gemäß der aktuellen Arbeitsstättenverordnung bei der Planung von Vorhaben zu berücksichtigen.
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Der TÜV Hessen bietet verschiedenartige Prüfungen wie z. B. Abnahmeprüfungen, Hauptprüfungen, Zwischenprüfungen, wiederkehrende Prüfungen, Wasserdruckprüfungen und innere Prüfungen im Rahmen des Gerätesicherheitsgesetzes an.
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UmwelterheblichkeitsstudieDas Vorsorgeprinzip erhält im Bereich des Umweltschutzes aufgrund der strengeren Gesetzgebung und der Vielzahl von Nutzungsansprüchen an den Naturhaushalt immer größere Bedeutung. Nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) werden die öffentlichen und privaten Vorhabenträger von z. B. verkehrstechnischen Anlagen und Ver- und Entsorgungseinrichtungen sowie von unterschiedlichsten raumrelevanten Planungen dazu verpflichtet, die Umweltverträglichkeit ihrer Maßnahme nachzuweisen.
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Ein branchenspezifisches Klimaschutz-Zertifikat bietet Ihnen der TÜV Hessen unter dem Namen "Klimafreundliches Unternehmen" an. Damit dokumentieren Sie, welchen Beitrag Ihr Unternehmen für den Klimaschutz leistet. Neben einer Standortbestimmung der Energiebilanz Ihres Unternehmens erhalten Sie auch einen objektiven Nachweis für die Qualität Ihrer Maßnahmen.
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