Geschäftsfeld Fördertechnik

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Am Römerhof 15
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35440 Linden
Hans-Böckler-Str. 4
Tel.: 06403 9008-34
Fax: 06403 9008-24
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64285 Darmstadt
Rüdesheimer Str. 119
Tel.: 06151 600-647
Fax: 06151 600-606
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34121 Kassel
Knorrstraße 36
Tel.: 0561 2091-221
Fax: 0561 2091-291
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Um die Kunden kompetent und praxisgerecht bedienen zu können, sind fünf Teams hessenweit und überregional für Sie tätig. Das Spektrum der Tätigkeiten und Dienstleistungen dieses Geschäftsfeldes beinhaltet:

Sie möchten Ihre Aufzugsanlage modernisieren oder sanieren? Der TÜV Hessen bietet Ihnen ein umfangreiches modular aufgebautes Dienstleistungspaket: Zustandsbegutachtung und MaßnahmenplanungErmittlung der technischen AnforderungenUnterstützung bei der Beurteilung von AngebotenBaubegleitende Prüfung mehr...
Die Prüfung der Sicherheitseinrichtungen von Aufzügen sowie die Beurteilung des Fahrverhaltens in sicherheitstechnischer Hinsicht erfolgt auf Grundlage des Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG), der Aufzugsrichtlinie 95/16/EWG bzw. deren Änderung über die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den Technischen Regeln Betriebssicherheitsverordnung (TRBS) an: mehr...
Die Prüfung der Sicherheitseinrichtungen von Aufzügen sowie die Beurteilung des Fahrverhaltens in sicherheitstechnischer Hinsicht erfolgt auf Grundlage des Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG), der Aufzugsrichtlinie 95/16/EWG bzw. deren Änderung über die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den Technischen Regeln Betriebssicherheitsverordnung (TRBS) an: mehr...
Die Prüfungen an Bahnen und Lifte, z. B. die Betriebssicherheit und der Unfallschutz, erfolgen auf Grundlage der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) bzw. bestimmten Verordnungen. mehr...
Die Prüfungen und Begutachtungen von fördertechnischen Einrichtungen im Bergbau haben ihre rechtliche Grundlage in der Allgemeinen Bergverordnung (ABV) und der Bergverordnung über Schacht- und Schrägförderanlagen (BVS). Die BVS unterscheidet zwischen Schachtförderanlagen (Seilfahrt, Güterförderung und Abteufanlagen). Grundsätzlich bedürfen die Errichtung, der Betrieb und Änderungen einer Genehmigung durch die zuständige Bergbehörde. Sie unterliegen Abnahme- und wiederkehrenden Prüfungen durch bergbehördlich zugelassene Sachverständige. mehr...
Die Sachverständigen des TÜV Hessen sind von der Bundesunfallkasse (BUK) ermächtigt, die für die besondere szenische Darstellungen an Theaterbühnen und Filmstudios benötigten speziellen Arbeitsmittel und technischen Anlagen zu prüfen. mehr...
Mit dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (kurz: TEHG) wird national die europäische Richtlinie 2003/87/EG zum CO2-Emissionshandel umgesetzt. Betroffene Anlagen/Betreiber - insbesondere von Kraftwerken und Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung >20 MW sowie Anlagen zu Glas- oder Papierherstellung - mussten sich vom Umweltbundesamt erstmalig im Jahr 2004 sog. CO2-Emissionsrechte (bzw. -zertifikate) zuteilen lassen, die frei handelbar sind. mehr...
Die vom TÜV Hessen entwickelte elektrotechnische Zusatzmessung an Aufzugsanlagen (EZM) bietet allen Betreibern von Aufzugsanlagen die Möglichkeit, die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und TRBS 1201, Teil 4 zu erfüllen. Wenn Sie Aufzugsanlagen als Betreiber oder als Arbeitgeber Ihren Beschäftigten als Arbeitsmittel zur Verfügung stellen, ergibt sich ergänzend hierzu aus dem Arbeitsschutzgesetz die Pflicht zur Prüfung der elektrischen Einrichtungen nach den berufsgenossenschaftlichen Anforderungen der BGV A3. mehr...
Als Betreiber einer Aufzugsanlage wissen Sie: Durch den Anstieg der Energiepreise steigt auch der Betriebskostenanteil jeder Aufzugsanlage. Der TÜV Hessen führt in Ihrem Auftrag Energieeffizienz-Messungen an Aufzugsanlagen durch: diese zeigen, ob Ihr Aufzug den heutigen energetischen Ansprüchen genügt oder welche Energieeinsparpotenziale vorhanden sind. mehr...
Der TÜV Hessen prüft Fahrtreppen und Fahrsteige. Gegenstand der Prüfungen sind z. B. die mechanischen und elektrischen Sicherheitseinrichtungen, der Unfallschutz sowie der ordnungsgemäße Zustand. mehr...
Gegenstand der Prüfung von fliegenden Bauten sind z. B. die sicherheitstechnischen Einrichtungen sowie der Unfallschutz an. Das Zeitintervall für wiederkehrende Prüfungen hängt von den Gefährdungen bzw. der Komplexität des Fahrgeschäftes ab und ist im Baubuch angegeben. FestzeltenTraglufthallenKarussellsu.v.m. mehr...
Für den Betrieb und die Abfertigung von Flugzeugen werden auf Flughäfen eine Reihe von Arbeitsmitteln benötigt, die erstmaligen und wiederkehrenden Prüfungen unterliegen mehr...
Die Untersuchungen an fördertechnischen Geräten umfassen z. B. die sicherheitstechnischen Einrichtungen (elektrisch und mechanisch), die Belastbarkeit sowie die Zustandsbeurteilung (Verschleiß-Schäden). Grundlage bildet die UVV Flurförderfahrzeuge BGV D 27. mehr...
Als Betreiber von Maschinen, Anlagen und Arbeitsmitteln sind Sie verantwortlich für die Sicherheit und den Arbeitsschutz ihrer Mitarbeiter. Sie können viele Möglichkeiten nutzen, um ein Arbeiten in ihrem Betrieb sicher zu machen. Die Sachverständigen für Maschinentechnik des TÜV Hessen unterstützen sie gerne bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung. mehr...
Die Untersuchungen an fördertechnischen Geräten und Anlagen (Krane, Winden, Hebezeuge) umfassen z. B. die sicherheitstechnischen Einrichtungen (elektrisch und mechanisch), die Belastbarkeit sowie die Zustandsbeurteilung (Verschleiß-Schäden). Grundlage bilden die mehr...
Klimaneutraler Aufzug - Mit uns können Sie aktiv das Klima schützen und dies auch zeigen Der TÜV Hessen hat gemeinsam mit natureOffice diese Dienstleistung entwickelt, die Energieverbrauch von Aufzugsanlagen und Klimaschutz miteinander in Einklang bringt: Der klimaneutrale Aufzug. Jeder Immobilienbesitzer oder Immobilienverwalter kann so den CO2-Ausstoß neutralisieren, den seine Aufzugsanlagen verursachen: Ohne Aufwand, konkret und nachhaltig. mehr...
Prüfobjekte bei dieser Dienstleistung sind kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore in den verschiedenen Ausführungen als Roll-, Sektional- und Schiebetor sowie Karusselldrehtüren. mehr...
Die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG betrifft alle Unternehmen, die Maschinen bauen, umbauen, verkaufen oder kaufen. Sie ersetzt nicht nur die bestehende Richtlinie 98/37/EG, sondern hat zusätzlich zu einer Überarbeitung zahlreicher Normen geführt. Die Sachverständigen des TÜV Hessen unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung und Klärung aller offenen Fragen in Ihrem Unternehmen: mehr...
Trotz der Tatsache, dass einige Pressen und Stanzen schon mit berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen versehen sind, passieren immer noch schwerwiegende Unfälle. Dies liegt oft daran, dass die Pressen und Stanzen zwar beim Durchgreifen der berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen abschalten, aber der Nachlaufweg und die Nachlaufzeit dieser Maschinen unterschätzt werden. mehr...
Der Markt für Solartechnik ist heute sehr vielfältig. Tausende verschiedene Modultypen und Solar-Wechselrichter sind im Angebot. Aber nur wenige Kombinationen daraus erbringen unter den jeweils gegebenen Umständen auch einen optimalen Ertrag. Die Experten des TÜV Hessen unterstützen Sie bei Realisierung und Betrieb Ihres eigenen Sonnenkraftwerks in den folgenden Bereichen: mehr...
Den Teilnehmern wird die Auswirkung von Richtlinien der Europäischen Union auf ihre Produkte und tägliche Arbeit vermittelt. Die Vorträge sollen sie und damit das Unternehmen in die Lage versetzen, die Richtlinie richtig und umfassend anzuwenden und somit Schäden und Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. mehr...
Nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss der Betreiber die Aufzugsanlage überwachen (§ 13, Abs. 3) und Befreiungsmaßnahmen an Aufzugsanlagen sachgerecht durchführen (§ 12, Abs. 4). Diese Tätigkeiten waren bisher unter dem Begriff "Aufzugswärter" beschrieben. mehr...
Für Personen, die Brückenkrane, Portalkrane und Säulenschwenkkrane u.ä. bedienen, bietet der Bereich Anlagenservice die Schulung für Kranführer an. Ziel der Schulung ist es, einen der genannten Krane richtig und sicher bedienen zu können. mehr...
Gegenstand der Untersuchungen sind Spielplatzgeräte auf Spielplätzen in Freizeitparks in Kindergärten sowie Rodel- und Rutschbahnen. mehr...
Der TÜV Hessen bietet verschiedenartige Prüfungen wie z. B. Abnahmeprüfungen, Hauptprüfungen, Zwischenprüfungen, wiederkehrende Prüfungen, Wasserdruckprüfungen und innere Prüfungen im Rahmen des Gerätesicherheitsgesetzes an. mehr...
Die Betriebssicherheitsverordnung enthält Arbeitsschutzanforderungen für die Benutzung von Arbeitsmitteln und für den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen im Sinne des Arbeitsschutzes. Hierauf basierend prüfen die Sachverständigen des TÜV Hessen Pressen und Stanzen nach den Richtlinien der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in folgenden Fällen: 1. Prüfung nach BetrSichV §10 (3) vor der erstmaligen Inbetriebnahme und nach Änderungen (Abnahmeprüfungen)2. Prüfung nach BetrSichV §10 (2) entsprechend den nach § 3 Abs. 3 (Gefährdungsbeurteilung) ermittelten Fristen mehr...


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