Home > Know-how & Services > Industrie Service

Energieausweis: Häufig gestellte Fragen (Frequently Asked Questions)

Achtung: Die nachfolgenden Erläuterungen sollen Ihnen die Zusammenhänge und Hintergründe verständlich machen. Rechtsverbindlich ist jedoch ausschließlich der Wortlaut des Gesetzestextes.

Häufige Fragen zum Energieausweis

Häufige Fragen zum Verbrauchsausweis

Häufige Fragen zum Bedarfsausweis

Fragen zur Energieberatung

Antworten auf häufige Fragen zum Energieausweis

Was ist der Energieausweis?

Der Energieausweis ist ein 5-seitiges Dokument, auf dem die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden ausgewiesen wird. In einer Farbskala von grün nach rot wird der Energiekennwert des Gebäudes angegeben. Zusätzlich werden Modernisierungsempfehlungen gegeben. Der TÜV Hessen bietet Ihnen den preiswerten Energieausweis auf Verbrauchsbasis und den aufwändigeren, aber aussagekräftigeren Energieausweis auf Bedarfsbasis an. Den Energieausweis auf Bedarfsbasis erstellt der TÜV Hessen in hoher Qualität, auf Wunsch auch mit dena-Gütesiegel.

zurück zur Übersicht


Was bringt der Energieausweis?

  • Sie erfüllen die Nachweispflicht
  • Ihr Gebäude kann mit anderen Gebäuden verglichen werden
  • die energetischen Stärken und Schwächen der Immobilie werden erkennbar
  • Sie haben die Chance zur Verbesserung der Energiebilanz
  • mit geeigneten Energiesparmaßnahmen können Sie die Betriebskosten reduzieren, was eine höhere Nettomiete ermöglicht oder die Gefahr von Leerstand senkt

zurück zur Übersicht


Wann brauche ich einen Energieausweis für mein Gebäude?

  • bei Neubau
  • bei größeren Modernisierungsmaßnahmen, Verkauf und Neuvermietung von Bestandsgebäuden
  • bei öffentlichen Gebäuden mit einer Gesamtnutzfläche > 1.000 m2

zurück zur Übersicht


Gibt es Ausnahmen?

Ja. Bei folgenden Gebäuden brauchen Sie keinen Energieausweis:

  • Kleine Gebäude (< 50 m2)
  • Ferienhäuser (weniger als 4 Monate im Jahr beheizt)
  • Denkmalgeschützte Gebäude
  • Kirchen

zurück zur Übersicht


Wann benötige ich einen bedarfs- und wann einen verbrauchsbasierten Energieausweis?

Seit 1. Oktober 2008 benötigen Sie für Wohngebäude, die vor dem 1. November 1977 erbaut wurden und aus bis zu vier Wohneinheiten bestehen, einen bedarfsbasierten Ausweis. Vorher bereits ausgestellte Ausweise behalten jedoch ihre Gültigkeit. Trifft dies nicht auf das Wohngebäude zu, haben Sie Wahlfreiheit zwischen verbrauchs- und bedarfsbasiertem Ausweis. Beachten Sie jedoch die jeweiligen Vorteile und Nachteile des Verbrauchs- und Bedarfsausweises!
Bei Nichtwohngebäuden können Sie frei zwischen verbrauchs- und bedarfsbasiertem Ausweis wählen.

zurück zur Übersicht


Wo sind Ausstellung, Aussehen und Inhalt des Energieausweises geregelt?

Das Aussehen, die Berechnung und Ausstellung des Energieausweises wird in Deutschland durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden geregelt. Die aktuelle EnEV 2009 ist am 1. Oktober 2009 in Kraft getreten.

Rechtliche Grundlage für den Energieausweis bildet hierbei die Richtlinie 2002/91/EG des europäischen Parlaments. In dieser Richtlinie wird die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden geregelt. Diese schreibt die Einführung des Energieausweises ab Januar 2006 für alle Mitgliedsstaaten der EU vor.

zurück zur Übersicht


Wie sieht der Energieausweis aus?

Der Energieausweis besteht aus 5 Seiten:
Seite 1: allgemeine Informationen zum Gebäude
Seite 2: Energiebedarfskennwert
Seite 3: Energieverbrauchskennwert
Seite 4: Begriffserläuterungen
Seite 5: Modernisierungsempfehlungen

zurück zur Übersicht


Wie lange ist der Energieausweis gültig?

10 Jahre, beginnend mit dem Ausstellungsdatum. Dies gilt sowohl für den Energieverbrauchsausweis als auch für den Energiebedarfsausweis.

zurück zur Übersicht


Welche Gültigkeit haben Energieausweise, die vor Oktober 2007 ausgestellt wurden?

Ebenfalls 10 Jahre. Auf Energieausweisen, die vor Oktober 2007 ausgestellt wurden, stehen 5 Jahre. Dies wurde nachträglich per Gesetzesänderung auf 10 Jahre erhöht.

zurück zur Übersicht


Wann verliert der Energieausweis seine Gültigkeit?

Bei Erweiterung der beheizten Nutzfläche um mehr als 50 %, und wenn die hinzukommende Nutzfläche größer als 50 m² ist sowie bei Dämmung oder Austausch von mehr als 10% der Gesamtbauteilfläche eines Außenbauteils. Es ist dann die Ausstellung eines neuen Bedarfsausweises erforderlich.

zurück zur Übersicht


Welche Fristen gab es?

1. Juli 2008: Für Wohngebäude, die Baujahr 1965 und älter sind, muss ein Energieausweis vorliegen
1. Januar 2009: Auch Wohngebäude, die nach 1965 gebaut wurden, benötigen den Energieausweis.
1. Juli 2009: Alle Nichtwohngebäude benötigen einen Energieausweis

zurück zur Übersicht


Wer ist ausstellberechtigt?

Bei Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden:

  • der TÜV Hessen
  • Ingenieure und Architekten,
  • vereidigte Sachverständige

zusätzlich nur für Wohngebäude:

  • Innenarchitekten, Handwerksmeister,
  • Schornsteinfeger und bestimmte Techniker.

Alle müssen weitere zusätzliche Qualifikationsnachweise erbringen und über eine ausreichende Berufserfahrung verfügen.

zurück zur Übersicht


Gilt der Energieausweis des TÜV Hessen bundesweit?

Ja. Der Energieausweis des TÜV Hessen gilt bundesweit. Es spielt keine Rolle aus welchem Bundesland der Aussteller kommt.

zurück zur Übersicht


Für welche Gebäudearten gilt der Energieausweis?

Der Energieausweis, egal ob auf Verbrauchs- oder Bedarfsbasis gilt für Wohn- und Nichtwohngebäude.

zurück zur Übersicht


Was sind Wohngebäude?

Alle Gebäude, die überwiegend zu dauerhaften Wohnzwecken genutzt werden. Dazu zählen Wohnheime und Pflegeheime, aber keine Hotels oder Krankenhäuser.

zurück zur Übersicht


Was sind Nichtwohngebäude?

Alle Gebäude, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden: öffentliche und nichtöffentliche Dienstleistungs- und Bürogebäude (Rathäuser, Schulen, Verwaltungsgebäude), Lager- und Fabrikhallen, Flughafen-Gebäude.

zurück zur Übersicht


Welche Unterschiede zwischen Wohngebäude und Nichtwohngebäude gibt es?

Bei Wohngebäuden wird im Wesentlichen der Energiebedarf für Heizung und Warmwasserbereitung betrachtet.
Bei Nichtwohngebäuden wird zusätzlich der Energiebedarf der Beleuchtung und von Klima-/Lüftungsanlagen bilanziert.

zurück zur Übersicht


Wird der Energieausweis für das komplette Gebäude oder für eine einzelne Wohnung ausgestellt?

Der Energieausweis wird für das komplette Gebäude ausgestellt.
Ausnahme: Das Gebäude wird teilweise zu Wohnzwecken und teilweise gewerblich genutzt, dann sind zwei getrennte Energieausweise auszustellen.

zurück zur Übersicht


Was wird bei Mischgebäuden (Wohn- und Nichtwohnnutzung im selben Gebäude z. B. Arztpraxis, Apotheke, Geschäft oder Lager und darüber Wohnungen) gefordert?

Bei Mischgebäuden sind zwei Ausweise vorgeschrieben, einer für den Wohnbereich und einer für den Nichtwohnbereich.

zurück zur Übersicht


Welche rechtlichen Konsequenzen hat es, wenn ich den Energieausweis nicht vorlegen kann?

Wer den Energieausweis nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig zugänglich macht begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Höhe der Geldbuße legt die zuständige Verwaltungsbehörde fest. Sie kann bis zu 5.000 Euro betragen.

zurück zur Übersicht


Lassen sich die beiden Kennwerte des Verbrauchs- und Bedarfsausweises direkt miteinander vergleichen?

Nein. Ein Vergleich er beiden Energiekennwerte ist nicht möglich. Es werden unterschiedliche Energiebewertungssysteme zu Grunde gelegt. Beim Verbrauchsausweis handelt es sich um den sogenannten Endenergiekennwert, während beim Bedarfsausweis Primärenergie angegeben wird.

zurück zur Übersicht


Was ist der Unterschied zwischen den Begriffen Energieausweis und Energiepass?

Beide Begriffe sind gleichwertig, soweit auf die Energieeinsparverordnung Bezug genommen wird. Ebenso werden die Ausdrücke verbrauchsbasierter Energieausweis, Energieausweis auf Verbrauchsbasis, Verbrauchspass und Verbrauchsausweis parallel verwendet. Dies gilt auch für den Bedarfsausweis, Bedarfspass oder bedarfsbasierter Energieausweis.

zurück zur Übersicht


Antworten auf häufige Fragen zum Verbrauchsausweis

Was ist ein Verbrauchsausweis?

Er stellt den durchschnittlichen Energieverbrauchskennwert in kWh/m2 im Jahr dar. Diese Werte werden wird auf Basis von Verbrauchsdaten des Energieträgers dreier aufeinanderfolgender Jahre erstellt. Bei Nichtwohngebäuden wird zusätzlich der durchschnittliche Stromverbrauch des Objektes angegeben. Hierbei handelt es sich um Endenergie.

zurück zur Übersicht


Was sind die Vorteile des Verbrauchsausweises?

  • preisgünstig
  • einfache Beauftragung über unser Webformular möglich

zurück zur Übersicht


Was sind die Nachteile des Verbrauchsausweises?

  • Kennwert ist abhängig vom individuellen Nutzerverhalten
  • Keine Beurteilung der Qualität von Gebäudehülle und Anlagentechnik
  • Keine Berechnung von CO2-Emissionen

zurück zur Übersicht


Wann kann der Verbrauchsausweis nicht ausgestellt werden?

  • Hoher Leerstand
  • Keine Verbrauchsdaten vorhanden
  • bei Wohngebäuden mit bis zu 4 Wohneinheiten, die vor dem 1. November 1977 (Datum des Bauantrages) gebaut wurden und die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 noch nicht erfüllen

In diesen Fällen können nur Ausweise auf Bedarfsbasis erstellt werden.

zurück zur Übersicht


Findet beim verbrauchsbasierten Energieausweis ein Vor-Ort-Termin statt?

Nein. Die Datenermittlung erfolgt auf Grundlage eines Erfassungsformulars auf unserer Website.

zurück zur Übersicht


Werden bei Misch- und Nichtwohngebäuden noch zusätzliche Daten erforderlich?

Ja, es werden noch folgende Daten benötigt:

  • die Gebäudenutzung und die Gebäudeart,
  • die Art der Warmwasserbereitung und deren Energieverbrauch,
  • die Art der Lüftung und Klimatisierung, falls vorhanden,
  • der Stromverbrauch der letzten drei Jahre für Beleuchtung, Lüftung, Kühlung/Klimatisierung.

zurück zur Übersicht


Wo kann ich den verbrauchsbasierten Energieausweis des TÜV Hessen bestellen?

Sie können den Energieausweis direkt online bestellen. Klicken Sie hier

zurück zur Übersicht


Was versteht man unter Endenergie?

Als Endenergie bezeichnet man die Energie, die man als Verbraucher direkt nutzt also in Form der Energieträger Heizöl, Benzin oder Strom. In der Endenergie sind also Verluste der Erzeugung, Speicherung und Verteilung der Energie durch die Heizungs-, Kühlungs-und Lüftungsanlage sowie der Warmwasserbereitung und Beleuchtung innerhalb eines Gebäudes berücksichtigt.

zurück zur Übersicht


Antworten auf häufige Fragen zum Bedarfsausweis

Was ist ein Bedarfsausweis?

Er stellt den durchschnittlichen Energiebedarfskennwert in kWh/m2 im Jahr dar. Im Unterschied zum Verbrauchsausweis wird beim Bedarfsausweis der Energiekennwert nicht auf Grundlage des Verbrauchs, sondern nach der vorhandenen energetischen Qualität ihres Gebäudes genau berechnet.
Mit diesen Angaben wird eine Bedarfsrechnungen unter normativen Annahmen für das Klima und die Nutzung erstellt. Der große Vorteil dieser Methode ist, dass eine sehr neutrale Bewertung von Gebäuden abgegeben wird. Unterschiedliche Nutzer spielen keine Rolle.

zurück zur Übersicht


Findet beim bedarfsbasierten Energieausweis ein Vor-Ort-Termin statt?

Ja. Bei einem Vor-Ort-Termin wird die Gebäudehülle aufgenommen. Die Qualität von Wänden, Fenstern, Decken und Dächer wird hierbei genau untersucht. Der TÜV-Sachverständige macht sich zudem ein genaues Bild über die vorhandene Anlagentechnik ihres Gebäudes.

zurück zur Übersicht


Was sind die Vorteile des Bedarfsausweises?

  • Nutzerunabhängig
  • Aussage über energetische Qualität der Gebäudehülle
  • Darstellung des Energiebedarfs getrennt für Heizung, Warmwasser
  • Bei Nichtwohngebäuden Darstellung des Strombedarf aufgeschlüsselt nach Lüftung, Kühlung und Beleuchtung
  • Darstellung der CO2-Emissionen des Gebäudes
  • Basis für Energieberatung
  • Datenerfassung bietet Grundlage für den EnEV Nachweis zur Beantragung von Fördermitteln (KFW)

zurück zur Übersicht


Wann ist die Beantragung eines Bedarfsausweises sinnvoll bzw. zu empfehlen?

  • Es besteht Modernisierungs- oder Sanierungsbedarf an energetisch relevanten Gebäudebestandteilen
  • Mehr als 10 % der beheizten Gebäudefläche stehen dauerhaft leer
  • Für das Gebäude liegen sehr hohe Energie-Verbrauchswerte vor (Einfluss Nutzerverhalten)
  • Zur fundierten Bewertung von komplexen Gebäuden
  • Für das Gebäude sollen die CO2-Emissionen ausgewiesen werden

zurück zur Übersicht


Wann ist der Bedarfsausweis nach EnEV auszustellen?

  • Es können keine Verbrauchwerte der letzten drei Jahre vorgelegt werden
  • Es werden neue Wärmeschutzberechnungen für das Gebäude vorgenommen, wenn dieses z.B. um mehr als die Hälfte angebaut wird

zurück zur Übersicht


Welche Vorteile habe ich, wenn ich den bedarfsbasierten Energieausweis vom TÜV Hessen ausstellen lasse?

  • Sie haben mit uns kompetente und unabhängige Ansprechpartner
  • Die Sachverständigen des TÜV Hessen haben lange Praxiserfahrung und detaillierte Kenntnisse
  • Dies garantiert Ihnen eine hohe Zuverlässigkeit der im Energieausweis enthaltenen Ergebnisse
  • Sie können zusätzlich den Energieausweis mit dena-Gütesiegel ausstellen lassen

zurück zur Übersicht


Was bedeutet das dena-Gütesiegel?

Das dena-Gütesiegel dokumentiert eine besonders hohe Qualifikation des Ausstellers und eine besonders sorgfältige Qualität der Datenermittlung und Dokumentation der Berechnungsgrundlagen für den bedarfsbasierten Energieausweis für Wohngebäude. Die Aussteller werden von der Deutschen Energieagentur (dena) regelmäßig kontrolliert. Der TÜV Hessen erfüllt diese hohen Qualitätsstandards. Damit Sie und die Kauf- und Mietinteressenten sich auf die energetische Bewertung des Gebäudes noch mehr verlassen können.

zurück zur Übersicht


Wie kann ich den bedarfsbasierten Energieausweis des TÜV Hessen beauftragen?

Damit Sie von günstigen Preisen ohne nachträgliche Aufschläge oder kleingedruckte Preiserhöhungen profitieren können, erstellen wir Ihnen ein schriftliches Angebot. Klicken Sie hier

zurück zur Übersicht


Was versteht man unter Primärenergie?

Primärenergie bildet die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes ab. Sie berücksichtigt neben der Endenergie auch die sogenannte „Vorkette“ (Erkundung, Gewinnung, Verteilung, Umwandlung) des jeweils eingesetzten Energieträgers (z.B. Heizöl, Erdgas, Strom, erneuerbare Energien).
Beispielsweise wird aus Erdöl in der Raffinerie Heizöl und Benzin, aus Kohle oder Erdgas wird elektrischer Strom. Primärenergie muss aufbereitet werden, um die Energie besser transportieren und flexibler einsetzen zu können. Bei der Umwandlung geht ein Teil der Energie ungenutzt verloren. Beispielsweise braucht man heute im Schnitt für die Erzeugung einer Kilowattstunde elektrischen Stroms etwa drei Kilowattstunden Primärenergie (Kohle, Erdöl). Die Endenergie Strom ist teure und hochwertige Energie, aber auch umweltbelastend bei der Bereitstellung aus fossilen Energieträgern.

zurück zur Übersicht


Energieberatung und weitere Zusatzleistungen des TÜV Hessen

Was bringt eine ergänzende ausführliche Energieberatung?

  • Aus einer Hand können Sie eine umfassende Untersuchung Ihres Gebäudes und detaillierte Energieberatung bekommen.
  • Modernisierungsvorschläge können in mehreren Varianten erstellt und verglichen werden.
  • Wir kalkulieren Ihre zukünftigen Kosten der Modernisierung und erstellen daraus Amortisationsberechnungen.
  • Sie bekommen konkrete Hinweise, welche Fördermittel für Sie in Frage kommen.
  • Wenn Sie die Maßnahmen umsetzen, können Sie deutliche Wertsteigerungen oder einen verbesserten Wiederverkaufswert Ihres Objektes erzielen, aber schon das Beratungsergebnis alleine von uns als unabhängigen Sachverständigen schafft z.B. für einen Kaufinteressenten Transparenz, der sich in einem höheren Kaufpreis widerspiegeln wird.

zurück zur Übersicht


Welche weiteren Zusatzleistungen kann ich noch vom TÜV Hessen bekommen?

Haben Sie noch Fragen zum Energieausweis?

  • Rufen Sie uns an: Hotline: 0800 8834377 (kostenlos für Anrufe aus dem Festnetz der deutschen Telekom) oder Tel.: 06151 600-613 (kostenpflichtig)
  • Oder senden Sie uns eine E-Mail: Zur Kontaktaufnahme

Möchten Sie Ihren Ausweis sofort bestellen? Dann wählen Sie einfach aus:

Verbrauchsausweis

Zum Bestellformular

Bedarfsausweis

Zur Angebotsanfrage

Hinweis: Die TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH übernimmt keinerlei Haftung für die Inhalte und Aussagen auf den angegebenen Seiten. Bei Beanstandungen wenden Sie sich bitte an den Urheber der jeweiligen Seite. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Vertiefende Infos

zum Energieausweis erhalten Sie hier

Energieausweis

FÜR DEN SCHNEE VON MORGEN

Bestellen Sie jetzt Ihren
Energieverbrauchsausweis,

beantragen Sie den Energiebedarfsausweis

oder bestellen Sie ein individuelles Angebot zur Energieberatung, Energie-effizienz oder Energieein-sparung. Klicken Sie hier