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Geschäftsfeld Elektro- und Gebäudetechnik

Das Geschäftsfeld Elektro- und Gebäudetechnik erreichen Sie entweder
per E-Mail: Zur Kontaktaufnahme
oder telefonisch unter:

34121 Kassel
Knorrstraße 36
Tel.: 0561 2091-301
Fax: 0561 2091-390


60486 Frankfurt
Am Römerhof 15
Tel.: 069 7916-249
Fax: 069 7916-498

35440 Linden
Hans-Böckler-Str. 4
Tel.: 06403 9008-70
Fax: 06403 9008-24


64285 Darmstadt
Rüdesheimer Str. 119
Tel.: 06151 600-621
Fax: 06151 600-606

Um die Kunden kompetent und praxisgerecht bedienen zu können, sind fünf Teams hessenweit und überregional für Sie tätig. Das Spektrum der Tätigkeiten und Dienstleistungen dieses Geschäftsfeldes beinhaltet:

Zu den Leistungen zählen Begutachtungen und Prüfungen an VbF-Anlagen. Die Prüfungen teilen sich in die Anlagenprüfung als solche (siehe hierzu: VbF-Anlagen - Anlagenprüfung) und in die elektrotechnische Prüfung. mehr...
Die Prüfungen und Begutachtungen von elektrischen Anlagen im Bergbau haben ihre rechtliche Grundlage in der Allgemeinen Bergverordnung (ABV). Details sind in den Elektro-Bergverordnungen (ElBergV) der Länder geregelt. Die ElBergV unterscheidet zwischen Errichtung und Betrieb von elektrischen Anlagen. Die elektrischen Anlagen unterliegen wiederkehrenden Prüfungen durch Elektrofachkräfte, Elektro-Aufsichtspersonen und einer Jahresrevision durch bergbehördlich zugelassene Sachverständige. mehr...
Blitzschutzanlagen liefern einen verbesserten Grundschutz der baulichen Anlage in Bezug auf Personenschutz, Brandschutz und Sachschutz. Ob eine Blitzschutzanlage prüfpflichtig ist, hängt von der Art und Nutzung des Gebäudes ab. Dies ist in Hessen in der "Hessischen Bauordnung" (HBO) geregelt. Die Prüffristen sind in der Hessische Verordnung über Prüfberechtigte und Prüfsachverständige nach der hessischen Bauordnung (HPPVO) / ehem. Hausprüfverordnung (HausPrüfVO) festgelegt. mehr...
Die Sachverständigen des TÜV Hessen führen bei folgenden Anlagen die durch unterschiedliche Regelwerke (siehe unten) geforderten Prüfungen durch:BrandmeldeanlagenAlarmanlagenGefahrenmeldeanlagenHausalarmanlagen mehr...
Die Beratungsleistungen zum Brandschutz (und Explosionsschutz, siehe auch Ex-Anlagen) erstrecken sich überwiegend aufden vorbeugenden Brand- und Explosionsschutzden abwehrenden Brand- und Explosionsschutzdie Erarbeitung unternehmensbezogener Lösungen unter Einbezug des vorbeugenden und abwehrenden Brand- und Explosionsschutzes mehr...
Je nach Art und Nutzung des Gebäudes sind haustechnische Anlagen aufgrund der Hessischen Prüfberechtigten- und Prüfsachverständigen-Verordnung (HPPVO) / ehem. Hausprüfverordnung (HausPrüfVO) und der Hessischen Bauordnung (HBO) prüfpflichtig. Weitere Forderungen sind durch Sonderbauordnungen z.B. für Versammlungs-, Beherbergungs- und Gaststätten, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Hochhäuser, Schulen und andere Gebäude vorgegeben. Die Sachverständigen des TÜV Hessen prüfen folgende Anlagen nach diesen Verordnungen: mehr...
Die von der VdS Schadenverhütung GmbH anerkannten Sachverständigen des TÜV Hessen führen alle vom Versicherer geforderten Prüfungen an elektrischen Anlagen gemäß Klausel SK 3602 durch. Wir erstellen für Ihr Unternehmen die nach VdS–Richtlinie 2229 notwendigen Prüfberichte bzw. Befundscheine. Diese Prüfung ist nicht durch andere Prüfungen (z.B. E-Check) ersetzbar. Bei ihr steht der Sach- und Brandschutz im Vordergrund, während es bei fast allen sonst üblichen Prüfungen der elektrischen Anlage in erster Linie um den Personenschutz oder die Betriebssicherheit geht. mehr...
Die Leistungen des TÜV Hessen zum Themenbereich Elektrosmog umfassen im Wesentlichen: mehr...
Die Einreichung der EU-Konformitätserklärung berechtigt zur Kennzeichnung eines Gerätes mit dem CE-Zeichen. Ein wichtiger Bestandteil der EU-Konformitätserklärung ist der Nachweis von elektromagnetischer Verträglichkeit (EMV). mehr...
Grundlage für die sicherheitstechnische Beurteilung und Prüfung von elektrischen Anlagen in explosionsgefährdenten Bereichen bildet die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die Explosionsschutz-Verordnung (ExVO) sowie die Regeln für das Vermeiden der Gefahren durch explosionsfähige Atmosphäre mit Beispielsammlung (BGR 104, Explosionsschutz-Regeln - EX-RL). mehr...
Die Thermografie ist ein Messverfahren, das die unsichtbare thermische Infrarot-Strahlung, die ein Objekt aussendet, in eine sichtbare Abbildung, das Thermogramm, umwandelt. Mit einer Infrarot-Kamera wird die für das menschliche Auge unsichtbare Wärmestrahlung erfasst, elektronisch umgewandelt und sichtbar gemacht. Ihre Vorteile: mehr...
Die Prüfsachverständigen des TÜV Hessen prüfen ortsfeste, nicht selbsttätige und selbsttätige Feuerlöschanlagen nach Baurecht, Normen und Regelwerken (z. B. TPrüfVO der Hessischen Bauordnung, HPPVO, DIN-, EN-Normen, VdS-, NFPA-Richtlinien, etc.). Im Wesentlichen beinhaltet die Prüfung eine Beurteilung der Verfügbarkeit der Feuerlöschanlagen im Brandfall. mehr...
Bei Gebäuden, deren Wärmedämmung und Heizungsanlage dem aktuellen Standard entsprechen, geht die meiste Heizungsenergie durch die Lüftung mit Fenstern und Türen oder durch Undichtigkeiten verloren. Verringert werden kann dieser Energieverlust nur durch die Aufbringung einer dichteren Gebäudehülle oder den Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung. Der TÜV Hessen führt an Ihrem Gebäude Luftdichtigkeitsmessung durch. Dadurch erfahren Sie, ob alle theoretisch möglichen Maßnahmen für das Gebäude bereits ausgeschöpft und optimal aufeinander abgestimmt sind. mehr...
Die Sachverständigen des TÜV Hessen prüfen und beraten im Bereich des MPG (Medizinproduktegesetz). Tätigkeiten in diesem Bereich sind: Produktprüfungen,CE-Zeichen-Vergabe (TÜV Produktservice),uvm.Aber auch die Vor-Ort-Prüfung der medizinisch-technischen Geräte nach Medizinproduktegesetz ( „Sicherheitstechnische Kontrolle“ nach §6 MPBetreibVO) kann gerne durch uns erfolgen. Eine Hilfestellung bei der Erfüllung weiterer Betreiberpflichten (z.B. Schulungen/Einweisungen oder die Führung des Bestandsverzeichnisses) gehört ebenfalls zu unseren Dienstleistungen. Messtechnische Kontrollen an Blutdruckmessgeräten ( früher: „Eichung“) werden ebenfalls angeboten. mehr...
Die Qualität der Energieversorgung ist äußerst wichtig für die Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit der elektrischen Verbraucher; egal ob für einen Industriebetrieb, einen Büroarbeitsplatz oder für den Privathaushalt. Der TÜV Hessen bietet Ihnen die Analyse Ihres elektrischen Netzes sowohl im Bereich der Sicherheitsstromversorgung als auch der allgemeinen Stromversorgung. mehr...
Um innerhalb des EG-Binnenmarktes technische Handelshemmnisse abzubauen, wurden im Rahmen des Harmonisierungskonzepts nach § 100a des Einigungsvertrages Anforderungen an Erzeugnisse in EG-Richtlinien festgelegt. Hierbei regelt die Niederspannungsrichtlinie (73/23/EWG) das Inverkehrbringen elektrischer Betriebsmittel in der EG. mehr...
Die Dienstleistungen rund um Ihre Lüftungsanlagen erstrecken sich wie in der gesamten Gebäudetechnik über den gesamten Lebenszyklus Ihrer Anlagen mit: PlanungGenehmigungErrichtungBetriebRückbau mehr...
Im Rahmen der Unterweisung für Hersteller, Betreiber und Monteure von technischen Anlagen bietet der TÜV Hessen Schulungen für elektrotechnisch unterwiesene Personen an. mehr...
Die Konformitätserklärung mit der EMV-Richtlinie durch den Hersteller berechtigt zur Kennzeichnung des Gerätes mit dem CE-Zeichen. Ein wichtiger Bestandteil der Verantwortung des Herstellers für sein Produkt ist der korrekte Nachweis der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV). mehr...
Um innerhalb des EG-Binnenmarktes technische Handelshemmnisse abzubauen, wurden im Rahmen des Harmonisierungskonzepts einheitliche Anforderungen an Erzeugnisse in EG-Richtlinien festgelegt. Die Niederspannungsrichtlinie (73/23/EWG) gilt hierbei für das Inverkehrbringen elektrischer Betriebsmittel in der EG. mehr...
Bei einem Tunnel ist die Versorgung mit den Funkdiensten von Polizei, Feuerwehr, Rettungsdiensten und Straßenmeisterei bereits wenige Meter nach Eintritt in die Tunnelröhre gestört. Da im Fall von Unfällen oder Bränden schnelle Hilfe erforderlich ist, muss das gesamte Tunnelinnere über eine Tunnelfunkanlage versorgt werden. mehr...
Der TÜV Hessen zertifiziert Blitzschutzfachbetriebe, die den Qualitätsansprüchen des Standes der Technik gerecht werden. Hierzu hat der TÜV Hessen einen Kriterienkatalog entwickelt, der die konkreten Anforderungen für eine Zertifizierung definiert. mehr...
Seit 1. November 2003 müssen alle Fachfirmen für Brandmeldeanlagen gemäß DIN 14675 zertifiziert sein und ein zertifiziertes QM-System nachweisen. Für Planer gibt es bezüglich des zertifizierten QM-Systems eine Übergangsfrist bis 31. Oktober 2006. Ein QM-Handbuch muss auch von Planern jetzt schon nachgewiesen werden. mehr...


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