Geschäftsfeld Dampf- und Drucktechnik
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34121 Kassel
Knorrstraße 36
Tel.: 0561 2091-240
Fax: 0561 2091-290
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64285 Darmstadt
Rüdesheimer Str. 119
Tel.: 06151 600-360
Fax: 06151 600-290
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60486 Frankfurt
Am Römerhof 15
Tel.: 069 7916-201
Fax: 069 7916-290
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35440 Linden
Hans-Böckler-Str. 4
Tel.: 06403 9008-41
Fax: 06403 9008-39
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Um die Kunden kompetent und praxisgerecht bedienen zu können, sind drei Teams hessenweit und überregional für Sie tätig. Das Spektrum der Tätigkeiten und Dienstleistungen dieses Geschäftsfeldes beinhaltet:
Die Leistungen umfassen Beratungen, Prüfungen und Sicherheitsbetrachtungen über Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Umschlagen sowie Herstellen, Befördern und Verwenden von wassergefährdenden Stoffen sowie über Anlagen zur Lagerung, Abfüllung und Beförderung entzündlicher, leicht- oder hochentzündlicher Flüssigkeiten.
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Zu den Leistungen zählen Begutachtungen und Prüfungen an VbF-Anlagen. Die Prüfungen teilen sich in die Anlagenprüfung als solche und in die elektrotechnische Prüfung (siehe hierzu: VbF-Anlagen - elektrotechnische Prüfung).
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Erfahrene Sachverständige führen Untersuchungen, Prüfungen, Begutachtungen, Analysen und Bewertungen sowie Beratungsleistungen hinsichtlich der Sicherheit von neuen und bestehenden technischen Anlagen, u. a. mit erhöhtem Gefahrenpotenzial, durch.
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Sie bringen Ihr Gebäude energetisch auf den neuesten Stand? Oder Ihre Handwerker führen nur einzelne energetische Verbesserungsmaßnahmen aus? Sicherlich haben Sie sich schon gefragt, ob denn die Arbeiten alle in der nötigen Qualität ausgeführt werden, die für ein langes Gebäudeleben und eine deutliche Energieeinsparung erforderlich sind. Der TÜV Hessen begleitet Sie kompetent und unabhängig bei Ihrem Bau- oder Sanierungsvorhaben, damit das gewünschte und vertraglich zugesicherte Ergebnis erreicht wird.
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Die Leistungen umfassen Untersuchungen, Begutachtungen und Überwachungsaufgaben beim Bau vonkerntechnischen Kraftwerksanlagenkonventionelle Kraftwerksanlagen Lagerbehälter, TanklägerRohrleitungen, Pipelinessonstigen Anlagen (z. B. Verfahrenstechnische Anlagen)
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Der TÜV Hessen berät Sie hinsichtlich der Umsetzung aller Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Unsere Sachverständigen erläutern Ihnen hierbei, welche Maßnahmen für Ihren Betrieb geeignet sind: Von der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung über die Ermittlung von Prüffristen bis hin zu Ratschlägen für Ihren Einkauf - in zunehmenden Maße entscheiden Sie bereits bei Beschaffung der Arbeitsmittel über die Frequenz der wiederkehrenden Prüfungen selbst - besprechen wir mit Ihnen alle relevanten Themen.
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Die Leistungen umfassen Prüfungen und Sicherheitsbetrachtungen zu Dampf- und Heißwasserkesselanlagen sowie Heizungs- und Energieerzeugungsanlagen vom kleinen Dampferzeuger in der Wäscherei bis zum Großkraftwerk.
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Die Leistungen umfassen Prüfungen und Sicherheitsbetrachtungen zu Druckbehältern. Grundlage bilden die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und Druckgeräterichtlinie (PED 97/23/EG).
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Die am 29.05.1997 durch das Parlament und den Rat der EU verabschiedete Richtlinie 97/23/EG (Druckgeräterichtlinie) regelt das Inverkehrbringen von Druckgeräten. Die Richtlinie ist seit dem 29.05.2002 in ihrer Anwendung bindend.
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Die am 16.09.2009 durch das Parlament und den Rat der EU verabschiedete Richtlinie 2009/105/EG (EG-Richtlinie für einfache Druckbehälter) regelt das Inverkehrbringen von einfachen Druckbehältern. Die Richtlinie ist seit dem 01.07.1992 bindend anzuwenden.
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Was ist der Energieausweis? Der Energieausweis ist ein Dokument, auf dem die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden ausgewiesen wird. In einer Farbskala von grün nach rot wird der Kennwert des Gebäudes angegeben. Damit lassen sich verschiedene Gebäude in ihrer Qualität einfach beurteilen und auch gut vergleichen. Der TÜV Hessen bietet Ihnen den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis an. Beide können Sie weiter unten auf dieser Seite bestellen.
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Grundlage für die sicherheitstechnische Beurteilung und Prüfung von elektrischen Anlagen in explosionsgefährdenten Bereichen bildet die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die Explosionsschutz-Verordnung (ExVO) sowie die Regeln für das Vermeiden der Gefahren durch explosionsfähige Atmosphäre mit Beispielsammlung (BGR 104, Explosionsschutz-Regeln - EX-RL).
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Ziele dieser neuen Dienstleistung des TÜV Hessen sind die Einhaltung von Terminen und die Kontrolle einer Lieferung auf Unversehrtheit und Vollständigkeit von Anlagen und Anlagenkomponenten. Auch Verladegutachten (Pre Loading-Survey) und Leistungen für den Hersteller von Bauteilen, Komponenten und Komplettanlagen resultieren daraus. Die TÜV-Inspektoren kontrollieren für den Auftraggeber diese Faktoren und jedes begutachtete Bauteil erhält ein TÜV-Siegel. Diese Qualitätskontrolle erspart dem Kunden eventuelle Vertragsstrafen und schützt ihn vor möglichen Gewährleistungsansprüchen.
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Die Dienstleistungen des Bereichs Industrie Service beim TÜV Hessen umfassen bei den Füllanlagen für Druckgase die Prüfung vor der Inbetriebnahme bzw. die wiederkehrende Prüfung nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gemäß Erlaubnis und Technischen Regeln Druckgase.
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Sie möchten Energie sparen und deshalb Ihr Gebäude energetisch sanieren? Der TÜV Hessen unterstützt Sie gerne bei der Zusammenstellung der passenden Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Egal ob sie kurzfristig eine Sanierung planen oder ein langfristiges Konzept zum effizienten Betrieb ihrer Immobilie benötigen. Wir sagen Ihnen, an welcher Stelle Ihr Geld am wirkungsvollsten investiert ist.
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Die Thermografie ist ein Messverfahren, das die unsichtbare thermische Infrarot-Strahlung, die ein Objekt aussendet, in eine sichtbare Abbildung, das Thermogramm, umwandelt. Mit einer Infrarot-Kamera wird die für das menschliche Auge unsichtbare Wärmestrahlung erfasst, elektronisch umgewandelt und sichtbar gemacht. Ihre Vorteile:
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Als Betreiber von Maschinen, Anlagen und Arbeitsmitteln sind Sie verantwortlich für die Sicherheit und den Arbeitsschutz ihrer Mitarbeiter. Sie können viele Möglichkeiten nutzen, um ein Arbeiten in ihrem Betrieb sicher zu machen. Die Sachverständigen für Maschinentechnik des TÜV Hessen unterstützen sie gerne bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung.
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Die hier beschriebenen Leistungen erstrecken sich auf umfassende Beratungen, Prüfungen und Sicherheitsbetrachtungen über Gefahrgut-Transportmittel. Grundlage bilden die Gesetze und Verordnungen über die grenzüberschreitende und innerstaatliche Beförderung gefährlicher Güter (z. B. ADR/RID, GGVSE, GGVSee, IMDG-Code).
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Das Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) als Beispiel für andere Genehmigungsverfahren z. B. nach WHG; BetrSichV, erfordert insbesondere durch stoff- und anlagenspezifische Vorgaben die Berücksichtigung einer Vielzahl von Gesetzen unterschiedlichster Rechtsbereiche mit deren entsprechenden Konkretisierungen in Verordnungen (4. BImSchV, 9. BImSchV, 13. BImSchV und 17. BImSchV), Verwaltungsvorschriften, Regelwerken und Richtlinien.
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Das Prüflaboratorium für Getränkeschankanlagen der TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH ist durch die Zertifizierungsstelle für Getränkeschankanlagen anerkannt. Die Tätigkeiten umfassen:
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Die Situation in Hessen: Durch die Novelle der Anlagenverordnung (VAwS) vom 05. Februar 2004 müssen bestehende oberirdische Heizöltanks der Stufe B, das heißt Heizölverbraucheranlagen über 1 m³ (1.000 l) bis zu 10 m³ (10.000 l) in Hessen einmalig durch einen Sachverständigen geprüft werden. Sofern diese Anlagen im Wasserschutzgebiet aufgestellt sind, ist davon auszugehen, dass sie bereits früher geprüft wurden, da sie dann wiederkehrend alle 5 Jahre prüfpflichtig sind. Unterirdische Anlagen sind generell erstmalig und wiederkehrend prüfpflichtig.
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Die nach § 4 der Indirekteinleiterverordnung des Landes Hessen zugelassenen Sachverständigen des TÜV Hessen dürfen folgende Abwasserbehandlungsanlagen prüfen: Abwasser aus fotografischen Prozessen, nach der FotoVwV, Anhang 53: "Fotografische Prozesse" Leichtflüssigkeitsabscheider nach der MineralölVwV, Anhang 49: "Mineralölhaltiges Abwasser" (siehe Artikel Indirekteinleiterverordnung - Öl-/Fett-Leichtgutabscheider)
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Die nach § 4 der Indirekteinleiterverordnung des Landes Hessen zugelassenen Sachverständigen des TÜV Hessen dürfen folgende Abwasserbehandlungsanlagen prüfen:Leichtflüssigkeitsabscheider nach der MineralölVwV, Anhang 49: "Mineralölhaltiges Abwasser" Abwasser aus fotografischen Prozessen, nach der FotoVwV, Anhang 53: "Fotografische Prozesse" (siehe Artikel Indirekteinleiterverordnung - Fotografische Prozesse)
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Der Bereich Industrie Service des TÜV Hessen bietet Leistungen für die Errichtung und Prüfung von Gasleitungen (aus Stahlrohren von mehr als 4 bar bis 16 bar) für die öffentliche Versorgung an.
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Die am 29.04.1999 durch das Parlament und den Rat der EU verabschiedete Richtlinie 1999/36/EG, Richtlinie über ortsbewegliche Druckgeräte (ROD), regelt das Inverkehrbringen und die wiederkehrenden Prüfungen von ortsbeweglichen Druckgeräten, die unter das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung auf der Straße (ADR) oder die Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) fallen.
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Diese für Banken und Exporteure erbrachte Dienstleistung umfasst die Bestätigung der Käuferspezifikationen sowie Mengen- und Wertkontrolle von Im- und Exporten. Beachtet werden dabei stets die Regeln der WTO (World Trade Organization). Der TÜV Hessen unterstützt Handelsunternehmen und Banken bei der Erfüllung der geltenden behördlichen Bestimmungen, indem Pre-Shipment Inspections im Hause des Lieferanten oder am Zielort (Post-Shipment-Inspection) durchgeführt werden.
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Die Sachverständigen des TÜV Hessen prüfen Ölabscheider und Benzinabscheider. Eingebaut überall dort, wo vermehrt durch Benzine, Öle oder andere Kohlenwasserstoffe verunreinigtes Abwasser auftreten kann, leisten diese einen wichtigen Beitrag zum Gewässerschutz.
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Die Durchführung wissenschaftlich fundierter Schadensuntersuchungen an Bauteilen, Werkzeugen, Maschinen, technischen Anlagen und Einrichtungen umfasst folgende Einzelmaßnahmen:
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Für Heizer und sonstiges Bedienungspersonal von Dampf- und Heißwasserkesselanlagen bietet der Bereich Industrie Service die Ausbildung zum geprüften Kesselwärter.
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Betriebe, die Fachbetrieb nach Wasserrecht WHG werden möchten, benötigen eine betrieblich verantwortliche Person (Sachkundige). Die Ausbildung zum Sachkundigen umfasst mindestens zwei eintägige Lehrgänge. Das gesetzliche Grundwissen wird im WHG-Grundkurs vermittelt. Fachliche Kenntnisse, die bei der praktischen Ausführung und Planung von Arbeiten benötigt werden, werden in unterschiedlichen Fachseminaren angeboten.
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Die Betriebssicherheitsverordnung enthält Arbeitsschutzanforderungen für die Benutzung von Arbeitsmitteln und für den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen im Sinne des Arbeitsschutzes. Hierauf basierend prüfen die Sachverständigen des TÜV Hessen Pressen und Stanzen nach den Richtlinien der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in folgenden Fällen: 1. Prüfung nach BetrSichV §10 (3) vor der erstmaligen Inbetriebnahme und nach Änderungen (Abnahmeprüfungen)2. Prüfung nach BetrSichV §10 (2) entsprechend den nach § 3 Abs. 3 (Gefährdungsbeurteilung) ermittelten Fristen
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Der TÜV Hessen zertifiziert Nachrüstbetriebe aus dem Kraftfahrzeughandwerk, die Kraftfahrzeuge auf den Betrieb mit Erdgas umrüsten.
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