FÜR DEN SCHNEE VON MORGEN
Der Bedarfsausweis kann sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude ausgestellt werden. Im Unterschied zum Verbrauchsausweis wird beim Bedarfsausweis der Energiekennwert nicht auf Grundlage des Verbrauchs, sondern nach der vorhandenen energetischen Qualität Ihres Gebäudes berechnet.
Der TÜV Hessen erstellt Bedarfsausweise für alle Arten von Wohn- und Nichtwohngebäuden vom Einfamilienhaus bis zur Industriehalle. Wir führen grundsätzlich eine Begehung des Gebäudes durch, um uns ein umfassendes Bild von der energetischen Qualität der Gebäudehülle und der Anlagentechnik zu machen.
Die gewonnenen Erkenntnisse werden bei der Berechnung des Energieausweises umgesetzt und führen so zu einem realistischen Ergebnis mit praktikablen Modernisierungsempfehlungen.
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Bei einem Vor-Ort-Termin wird die Gebäudehülle aufgenommen. Die Qualität von Wänden, Fenstern, Decken und Dächern wird hierbei genau untersucht. Der TÜV-Sachverständige macht sich zudem ein genaues Bild über die vorhandene Anlagentechnik ihres Gebäudes. Bei Wohngebäuden wird im Wesentlichen die Heizung betrachtet. Bei Nichtwohngebäuden werden zusätzlich die Beleuchtung und eventuell vorhandene Klima-/Lüftungsanlagen untersucht.
Die Abmessungen und Eigenschaften der Gebäudehülle werden wenn vorhanden aus Bauplänen und Baubeschreibungen entnommen.
Mit diesen Angaben wird eine Bedarfsberechnung unter genormten Annahmen für das Klima und die Nutzung erstellt. Der große Vorteil dieser Methode ist, dass eine sehr neutrale Bewertung von Gebäuden abgegeben wird. Unterschiedliche Nutzereinflüsse spielen keine Rolle.
Was bietet der Bedarfsausweis?
Gut zu wissen:
Bei der Berechnung des Energiebedarfsausweises wird das gesamte Gebäude energetisch erfasst und rechnerisch abgebildet. Aufbauend auf dieser Gebäudeanalyse können verschiedene Fragestellungen modelliert werden:
Direkt Kontakt:
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Tel.: 06151 600-613 (kostenpflichtig)
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