Geschäftsfeld Anlagentechnik
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64285 Darmstadt
Rüdesheimer Str. 119
Tel.: 06151 600-605
Fax: 06151 600-366
E-Mail: Zur Kontaktaufnahme
35440 Linden
Hans-Böckler-Str. 4
Tel.: 06403 9008-54
Fax: 06403 9008-20
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60437 Frankfurt-Kalbach
Heinrich-Lanz-Allee 22
Tel.: 069 5860716-10
Fax: 069 5860716-30
34121 Kassel
Knorrstr. 36
Tel.: 0561 2091-228
Fax: 0561 2091-233
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Das Geschäftsfeld Anlagentechnik des TÜV Hessen bietet den Unternehmen dieser Branche eine umfassende Anzahl von Prüf- und Dienstleistungen. Um die Kunden kompetent und praxisgerecht bedienen zu können, sind in diesem Geschäftsfeld drei - aus erfahrenen Sachverständigen bestehende - Teams hessenweit und überregional für Sie tätig. Das Spektrum der angebotenen Tätigkeiten und Dienstleistungen beinhaltet:
Zu den Leistungen zählen Begutachtungen und Prüfungen an VbF-Anlagen. Die Prüfungen teilen sich in die Anlagenprüfung als solche und in die elektrotechnische Prüfung (siehe hierzu: VbF-Anlagen - elektrotechnische Prüfung).
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Erfahrene Sachverständige führen Untersuchungen, Prüfungen, Begutachtungen, Analysen und Bewertungen sowie Beratungsleistungen hinsichtlich der Sicherheit von neuen und bestehenden technischen Anlagen, u. a. mit erhöhtem Gefahrenpotenzial, durch.
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Der ASME Boiler and Pressure Vessel Code ist das zur Zeit führende Regelwerk im Hinblick auf Druckgeräte weltweit. Nach dem ASME-Code gefertigte Bauteile werden nicht nur in den USA und Kanada, sondern auch in ca. 90 weiteren Ländern anerkannt.
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Sie bringen Ihr Gebäude energetisch auf den neuesten Stand? Oder Ihre Handwerker führen nur einzelne energetische Verbesserungsmaßnahmen aus? Sicherlich haben Sie sich schon gefragt, ob denn die Arbeiten alle in der nötigen Qualität ausgeführt werden, die für ein langes Gebäudeleben und eine deutliche Energieeinsparung erforderlich sind. Der TÜV Hessen begleitet Sie kompetent und unabhängig bei Ihrem Bau- oder Sanierungsvorhaben, damit das gewünschte und vertraglich zugesicherte Ergebnis erreicht wird.
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Die Leistungen umfassen Untersuchungen, Begutachtungen und Überwachungsaufgaben beim Bau vonkerntechnischen Kraftwerksanlagenkonventionelle Kraftwerksanlagen Lagerbehälter, TanklägerRohrleitungen, Pipelinessonstigen Anlagen (z. B. Verfahrenstechnische Anlagen)
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Das Gegenüberstellen von betrieblichen Kennzahlen gewinnt in der heutigen Zeit immer mehr an Bedeutung. Der TÜV Hessen führt in diesem Dienstleistungssektor den technischen und betriebswirtschaftlichen Sachverstand zusammen, um den in den Vergleichsring einbezogenen Unternehmen/Kommunen wichtige Hinweise für den kontinuierlichen Verbesserungsprozess zu geben.
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Der Bereich Industrie Service des TÜV Hessen bietet Beratungen, Begutachtungen und Prüfungen an Anlagen im Geltungsbereich des Bergrechts an. Anlagen nach der Tiefbohrverordnung sind z. B.:Solanlage Aussolung von Kavernen Erdgasspeicher mit Verdichteranlage Anlagen zum Versenken von Sole
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Der TÜV Hessen berät Sie hinsichtlich der Umsetzung aller Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Unsere Sachverständigen erläutern Ihnen hierbei, welche Maßnahmen für Ihren Betrieb geeignet sind: Von der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung über die Ermittlung von Prüffristen bis hin zu Ratschlägen für Ihren Einkauf - in zunehmenden Maße entscheiden Sie bereits bei Beschaffung der Arbeitsmittel über die Frequenz der wiederkehrenden Prüfungen selbst - besprechen wir mit Ihnen alle relevanten Themen.
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Blitzschutzanlagen liefern einen verbesserten Grundschutz der baulichen Anlage in Bezug auf Personenschutz, Brandschutz und Sachschutz. Ob eine Blitzschutzanlage prüfpflichtig ist, hängt von der Art und Nutzung des Gebäudes ab. Dies ist in Hessen in der "Hessischen Bauordnung" (HBO) geregelt. Die Prüffristen sind in der Hessische Verordnung über Prüfberechtigte und Prüfsachverständige nach der hessischen Bauordnung (HPPVO) / ehem. Hausprüfverordnung (HausPrüfVO) festgelegt.
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Die Beratungsleistungen zum Brandschutz (und Explosionsschutz, siehe auch Ex-Anlagen) erstrecken sich überwiegend aufden vorbeugenden Brand- und Explosionsschutzden abwehrenden Brand- und Explosionsschutzdie Erarbeitung unternehmensbezogener Lösungen unter Einbezug des vorbeugenden und abwehrenden Brand- und Explosionsschutzes
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Die Leistungen umfassen Prüfungen und Sicherheitsbetrachtungen zu Dampf- und Heißwasserkesselanlagen sowie Heizungs- und Energieerzeugungsanlagen vom kleinen Dampferzeuger in der Wäscherei bis zum Großkraftwerk.
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Die Leistungen umfassen Prüfungen und Sicherheitsbetrachtungen zu Druckbehältern. Grundlage bilden die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und Druckgeräterichtlinie (PED 97/23/EG).
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Die Entwurfsprüfung von Druckgeräten erfolgt ab dem 29. Mai 2002 nach der Druckgeräterichtlinie (PED 97/23/EG).
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Die am 29.05.1997 durch das Parlament und den Rat der EU verabschiedete Richtlinie 97/23/EG (Druckgeräterichtlinie) regelt das Inverkehrbringen von Druckgeräten. Die Richtlinie ist seit dem 29.05.2002 in ihrer Anwendung bindend.
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Die am 16.09.2009 durch das Parlament und den Rat der EU verabschiedete Richtlinie 2009/105/EG (EG-Richtlinie für einfache Druckbehälter) regelt das Inverkehrbringen von einfachen Druckbehältern. Die Richtlinie ist seit dem 01.07.1992 bindend anzuwenden.
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Bei Unternehmenstransaktionen jeglicher Art - Übernahme eines Unternehmens(-teils), Fusion, Spin Off usw. - sowie bei Börsengängen findet neben der klassischen Unternehmensbewertung gerade bei produzierenden Standorten die Identifikation und Bewertung von Umweltrisiken immer stärkeres Interesse, da hier enorme Kostenpotenziale für den Investor liegen können (z. B. Altlasten).
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Grundlage für die sicherheitstechnische Beurteilung und Prüfung von elektrischen Anlagen in explosionsgefährdenten Bereichen bildet die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die Explosionsschutz-Verordnung (ExVO) sowie die Regeln für das Vermeiden der Gefahren durch explosionsfähige Atmosphäre mit Beispielsammlung (BGR 104, Explosionsschutz-Regeln - EX-RL).
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Ziele dieser neuen Dienstleistung des TÜV Hessen sind die Einhaltung von Terminen und die Kontrolle einer Lieferung auf Unversehrtheit und Vollständigkeit von Anlagen und Anlagenkomponenten. Auch Verladegutachten (Pre Loading-Survey) und Leistungen für den Hersteller von Bauteilen, Komponenten und Komplettanlagen resultieren daraus. Die TÜV-Inspektoren kontrollieren für den Auftraggeber diese Faktoren und jedes begutachtete Bauteil erhält ein TÜV-Siegel. Diese Qualitätskontrolle erspart dem Kunden eventuelle Vertragsstrafen und schützt ihn vor möglichen Gewährleistungsansprüchen.
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Die Dienstleistungen des Bereichs Industrie Service beim TÜV Hessen umfassen bei den Füllanlagen für Druckgase die Prüfung vor der Inbetriebnahme bzw. die wiederkehrende Prüfung nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gemäß Erlaubnis und Technischen Regeln Druckgase.
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Die Leistungen umfassen die Entwurfsprüfung nach Druckgeräterichtlinie, Gutachterliche Äußerung zu den Genehmigungs- bzw. der Erlaubnisunterlagen nach § 13 Betriebssicherheitsverordnung und gemäß den entsprechenden Technischen Regeln Druckgase.
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Die Leistungen umfassen Beratung und Prüfung von Gashochdruckleitungen und der zugehörigen Einrichtungen wie Verdichter, Mess- und Regeleinrichtungen im öffentlichen Versorgungsnetz. Gesetzliche Grundlage ist das Gerätesicherheitsgesetz mit der Verordnung über Gashochdruckleitungen (GasHDrLtgV).
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Als Betreiber von Maschinen, Anlagen und Arbeitsmitteln sind Sie verantwortlich für die Sicherheit und den Arbeitsschutz ihrer Mitarbeiter. Sie können viele Möglichkeiten nutzen, um ein Arbeiten in ihrem Betrieb sicher zu machen. Die Sachverständigen für Maschinentechnik des TÜV Hessen unterstützen sie gerne bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung.
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Das Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) als Beispiel für andere Genehmigungsverfahren z. B. nach WHG; BetrSichV, erfordert insbesondere durch stoff- und anlagenspezifische Vorgaben die Berücksichtigung einer Vielzahl von Gesetzen unterschiedlichster Rechtsbereiche mit deren entsprechenden Konkretisierungen in Verordnungen (4. BImSchV, 9. BImSchV, 13. BImSchV und 17. BImSchV), Verwaltungsvorschriften, Regelwerken und Richtlinien.
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Das Prüflaboratorium für Getränkeschankanlagen der TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH ist durch die Zertifizierungsstelle für Getränkeschankanlagen anerkannt. Die Tätigkeiten umfassen:
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Die Situation in Hessen: Durch die Novelle der Anlagenverordnung (VAwS) vom 05. Februar 2004 müssen bestehende oberirdische Heizöltanks der Stufe B, das heißt Heizölverbraucheranlagen über 1 m³ (1.000 l) bis zu 10 m³ (10.000 l) in Hessen einmalig durch einen Sachverständigen geprüft werden. Sofern diese Anlagen im Wasserschutzgebiet aufgestellt sind, ist davon auszugehen, dass sie bereits früher geprüft wurden, da sie dann wiederkehrend alle 5 Jahre prüfpflichtig sind. Unterirdische Anlagen sind generell erstmalig und wiederkehrend prüfpflichtig.
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Die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG betrifft alle Unternehmen, die Maschinen bauen, umbauen, verkaufen oder kaufen. Sie ersetzt nicht nur die bestehende Richtlinie 98/37/EG, sondern hat zusätzlich zu einer Überarbeitung zahlreicher Normen geführt. Die Sachverständigen des TÜV Hessen unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung und Klärung aller offenen Fragen in Ihrem Unternehmen:
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Unabhängig davon, ob das Umweltmanagement-System (UMS) gemäß der weltweit gültigen Norm DIN EN ISO 14001 oder nach der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 (EMAS) aufgebaut ist oder ein (z. B. mit einem Qualitätsmanagement-System gekoppeltes) integriertes Management-System vorliegt:
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Die am 29.04.1999 durch das Parlament und den Rat der EU verabschiedete Richtlinie 1999/36/EG, Richtlinie über ortsbewegliche Druckgeräte (ROD), regelt das Inverkehrbringen und die wiederkehrenden Prüfungen von ortsbeweglichen Druckgeräten, die unter das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung auf der Straße (ADR) oder die Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) fallen.
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Diese für Banken und Exporteure erbrachte Dienstleistung umfasst die Bestätigung der Käuferspezifikationen sowie Mengen- und Wertkontrolle von Im- und Exporten. Beachtet werden dabei stets die Regeln der WTO (World Trade Organization). Der TÜV Hessen unterstützt Handelsunternehmen und Banken bei der Erfüllung der geltenden behördlichen Bestimmungen, indem Pre-Shipment Inspections im Hause des Lieferanten oder am Zielort (Post-Shipment-Inspection) durchgeführt werden.
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Die Durchführung wissenschaftlich fundierter Schadensuntersuchungen an Bauteilen, Werkzeugen, Maschinen, technischen Anlagen und Einrichtungen umfasst folgende Einzelmaßnahmen:
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Für Heizer und sonstiges Bedienungspersonal von Dampf- und Heißwasserkesselanlagen bietet der Bereich Industrie Service die Ausbildung zum geprüften Kesselwärter.
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Den Teilnehmern wird die Auswirkung von Richtlinien der Europäischen Union auf ihre Produkte und tägliche Arbeit vermittelt. Die Vorträge sollen sie und damit das Unternehmen in die Lage versetzen, die Richtlinie richtig und umfassend anzuwenden und somit Schäden und Wettbewerbsnachteile zu vermeiden.
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Das akkreditierte Werkstoffprüflaboratorium des TÜV Hessen bietet die Prüfung von Schweißer und Lötern nach DIN- und AD 2000 Regelwerk am neuen Standort in Frankfurt-Kalbach an.
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Die neue Störfall-Verordnung (StörfallV) ist im Rahmen der Umsetzung der Seveso-II-Richtlinie in nationales Recht am 3. Mai 2000 in Kraft getreten.
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Der TÜV Hessen bietet verschiedenartige Prüfungen wie z. B. Abnahmeprüfungen, Hauptprüfungen, Zwischenprüfungen, wiederkehrende Prüfungen, Wasserdruckprüfungen und innere Prüfungen im Rahmen des Gerätesicherheitsgesetzes an.
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Der TÜV Hessen unterstützt Sie in allen Fragen rund um die Werkstofftechnik und Schweißtechnik. Der TÜV Hessen ist Benannte Stelle nach Richtlinie 97/23/EG (Druckgeräterichtlinie DGR, CE-Kennnummer 0091). Unsere Experten bieten Ihnen umfangreiche Services aus einer Hand. Dazu gehören:
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Das Werkstoffprüflaboratorium ist durch das DAP (Deutsches Akkreditierungssystem Prüfwesen) akkreditiert und besitzt die Kompetenz nach DIN EN ISO/IEC 17025, Prüfungen in den Bereichen manuelle zerstörungsfreie, mechanisch-technologische Prüfverfahren und Metallographie auszuführen.
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Das Werkstoffprüflaboratorium ist durch das DAP (Deutsches Akkreditierungssystem Prüfwesen) akkreditiert und besitzt die Kompetenz nach DIN EN ISO/IEC 17025, Prüfungen in den Bereichen manuelle zerstörungsfreie, mechanisch-technologische Prüfverfahren und Metallographie auszuführen.
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Das Werkstoffprüflaboratorium des TÜV Hessen besteht bereits seit 1973. Seit November 2011 begrüßen wir Sie in neuen Räumen im Skyline Businesspark in Frankfurt-Kalbach, Heinrich-Lanz-Allee 22. Im Labor werden zerstörende und zerstörungsfreie Prüfungen an überwiegend metallischen Werkstoffen durchgeführt. Das Laboratorium ist durch das "Deutsche Akkreditierungssystem Prüfwesen" (DAP) gemäß DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert.
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Die Betriebssicherheitsverordnung enthält Arbeitsschutzanforderungen für die Benutzung von Arbeitsmitteln und für den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen im Sinne des Arbeitsschutzes. Hierauf basierend prüfen die Sachverständigen des TÜV Hessen Pressen und Stanzen nach den Richtlinien der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in folgenden Fällen: 1. Prüfung nach BetrSichV §10 (3) vor der erstmaligen Inbetriebnahme und nach Änderungen (Abnahmeprüfungen)2. Prüfung nach BetrSichV §10 (2) entsprechend den nach § 3 Abs. 3 (Gefährdungsbeurteilung) ermittelten Fristen
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Der TÜV Hessen zertifiziert Blitzschutzfachbetriebe, die den Qualitätsansprüchen des Standes der Technik gerecht werden. Hierzu hat der TÜV Hessen einen Kriterienkatalog entwickelt, der die konkreten Anforderungen für eine Zertifizierung definiert.
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