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Homologation (Typprüfungen und Mustergutachten)


Bei Automotive werden

  • Pkw
  • Nutzfahrzeuge
  • Zwei-, Drei- und leichte Vierradfahrzeuge
  • land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge
  • Bau- und Arbeitsmaschinen
  • Sonderfahrzeuge
  • Fahrzeugteile

begutachtet, die bei Erfüllung der Bedingungen z. B. folgende Genehmigungen erhalten können:

Lupe-EU-Fahne

  • ECE-Genehmigung
    international anerkannt (teilweise auch in USA, Japan und Osteuropa)

  • EG-Genehmigung
    bei allen Mitgliedstaaten der EU notwendig

  • Nationale Genehmigung
    Allgemeine Betriebserlaubnis, Einzel-betriebserlaubnis und Teilegutachten (StVZO, Deutschland), Genehmigung nach TRIAS (Japan) für Importfahrzeuge nach Japan.
Die ausgebildeten Sachverständigen führen die für die Genehmigung notwendigen Prüfungen weltweit

  • in eigenen Einrichtungen oder
  • auf Prüfständen des Kunden

durch, erstellen die notwendigen Gutachten und unterstützen die Kunden bei der Einreichung und Erlangung der Genehmigung.

Hierfür hat das Prüflabor neben seiner europäischen Anerkennung durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und die Vehicle Certification Agency (VCA, Großbritannien) nach DIN EN ISO 17025 auch außereuropäische Akkreditierungen z. B. durch das Ministry of Transport (MoT, Japan) und das Federal Office of Road Safety (FORS, Australien).

Kontakt:
TÜV Hessen Automotive
Werner-von-Siemens-Straße 35
64319 Pfungstadt
Tel: +49 (0) 6157 9875-0
FAX: +49(0) 6157 9875-100
E-Mail: Zur Kontaktaufnahme

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