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Partikelminderungsstufen

Die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) regelt die technischen Anforderungen für die Nachrüstung mit Partikelminderungssystemen.

Sie definiert auch die Einteilung in die Partikelminderungskategorien PM01 bis PM4 (für Pkw) und PMK 01 bis PMK 4 (für Lkw). Diese Kategorien muss ein eingebauter Partikelfilter einhalten, damit das Fahrzeug die entsprechende Plakette führen darf.

Die folgenden Partikelminderungskategorien sind für nachgerüstete Pkw:

PM 0 und PM 01 sind für die Nachrüstung von Euro-1-Diesel-Pkw vorgesehen. Durch die Nachrüstung mit einem Partikelfilter muss der Partikelgrenzwert für Euro-2-Diesel-Pkw von 0,1 g/km erreicht werden. Schwerere Fahrzeuge können auch den Partikelgrenzwert der Euro 3-Norm erreichen.

PM 1 ist für die Nachrüstung von Euro-1- und Euro-2-Diesel-Pkw vorgesehen. Durch die Nachrüstung mit einem Partikelfilter muss der Partikelgrenzwert für Euro-3-Diesel-Pkw von 0,05 g/km erreicht werden.

PM 2 ist für die Nachrüstung von Euro-3-Diesel-Pkw vorgesehen. Durch die Nachrüstung mit einem Partikelfilter muss der Partikelgrenzwert für Euro-4-Diesel-Pkw von 0,025 g/km erreicht werden.

PM 3 ist für die Nachrüstung von ab Werk nicht vorbereiteten Euro-4-Diesel-Pkw vorgesehen. Sie halten gemäß Euro 4 Norm nur einen Partikelgrenzwert von 0,025 g/km ein. Mit der Nachrüstung eines Partikelfilters muss die Emission halbiert und ein Grenzwert von 0,0125 g/km erreicht werden.

PM 4 soll den zukünftig für Euro 5 vorgesehenen Partikelgrenzwert von 0,005 g/km erreichen. Diese Stufe wurde für die Nachrüstung von im Verkehr befindlichen Euro-4-Diesel-Pkw geschaffen, die bereits ab Werk entsprechend vorbereitet sind.

PM 5 gilt für Euro-3- und Euro-4-Diesel-Pkw, die bereits ab Werk den für die zukünftige Euro 5 vorgeschriebenen Partikelgrenzwert von 0,005 g/km einhalten. Diese Fahrzeuge erhalten auch die grüne Plakette.

Die folgenden Partikelminderungskategorien sind für nachgerüstete Lkw:

PMK 01 und PMK 0 sind für die Nachrüstung von "Euro-1"-Diesel-Lkw vorgesehen. Durch die Nachrüstung mit einem Partikelfilter muss der Partikelgrenzwert für "Euro-2"-Diesel-Lkw erreicht werden. Einige Fahrzeuge mit PMK 01 erreichen auch den Partikelgrenzwert der Euro-3-Norm.

PMK 1 ist für die Nachrüstung von "Euro-1"- und "Euro-2"-Diesel-Lkw vorgesehen. Durch die Nachrüstung mit einem Partikelfilter muss der Partikelgrenzwert für "Euro-3"-Diesel-Lkw erreicht werden.

PMK 2 ist für die Nachrüstung von "Euro-1"-, "Euro-2"- und "Euro-3"-Diesel-Lkw vorgesehen. Durch die Nachrüstung mit einem Partikelfilter muss der Partikelgrenzwert für "Euro-4"-Diesel-Lkw erreicht werden.

PMK 3 und PMK 4 sind für die Nachrüstung leichter LKW vorgesehen. Die Emissionskriterien entsprechen der Partikelminderungsklasse PM 3 bzw. PM4 für Pkw.

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