Die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) regelt die technischen Anforderungen für die Nachrüstung mit Partikelminderungssystemen.
Sie definiert auch die Einteilung in die Partikelminderungskategorien PM01 bis PM4 (für Pkw) und PMK 01 bis PMK 4 (für Lkw). Diese Kategorien muss ein eingebauter Partikelfilter einhalten, damit das Fahrzeug die entsprechende Plakette führen darf.
Die folgenden Partikelminderungskategorien sind für nachgerüstete Pkw:
PM 0 und PM 01 sind für die Nachrüstung von Euro-1-Diesel-Pkw vorgesehen. Durch die Nachrüstung mit einem Partikelfilter muss der Partikelgrenzwert für Euro-2-Diesel-Pkw von 0,1 g/km erreicht werden. Schwerere Fahrzeuge können auch den Partikelgrenzwert der Euro 3-Norm erreichen.
PM 1 ist für die Nachrüstung von Euro-1- und Euro-2-Diesel-Pkw vorgesehen. Durch die Nachrüstung mit einem Partikelfilter muss der Partikelgrenzwert für Euro-3-Diesel-Pkw von 0,05 g/km erreicht werden.
PM 2 ist für die Nachrüstung von Euro-3-Diesel-Pkw vorgesehen. Durch die Nachrüstung mit einem Partikelfilter muss der Partikelgrenzwert für Euro-4-Diesel-Pkw von 0,025 g/km erreicht werden.
PM 3 ist für die Nachrüstung von ab Werk nicht vorbereiteten Euro-4-Diesel-Pkw vorgesehen. Sie halten gemäß Euro 4 Norm nur einen Partikelgrenzwert von 0,025 g/km ein. Mit der Nachrüstung eines Partikelfilters muss die Emission halbiert und ein Grenzwert von 0,0125 g/km erreicht werden.
PM 4 soll den zukünftig für Euro 5 vorgesehenen Partikelgrenzwert von 0,005 g/km erreichen. Diese Stufe wurde für die Nachrüstung von im Verkehr befindlichen Euro-4-Diesel-Pkw geschaffen, die bereits ab Werk entsprechend vorbereitet sind.
PM 5 gilt für Euro-3- und Euro-4-Diesel-Pkw, die bereits ab Werk den für die zukünftige Euro 5 vorgeschriebenen Partikelgrenzwert von 0,005 g/km einhalten. Diese Fahrzeuge erhalten auch die grüne Plakette.
Die folgenden Partikelminderungskategorien sind für nachgerüstete Lkw:
PMK 01 und PMK 0 sind für die Nachrüstung von "Euro-1"-Diesel-Lkw vorgesehen. Durch die Nachrüstung mit einem Partikelfilter muss der Partikelgrenzwert für "Euro-2"-Diesel-Lkw erreicht werden. Einige Fahrzeuge mit PMK 01 erreichen auch den Partikelgrenzwert der Euro-3-Norm.
PMK 1 ist für die Nachrüstung von "Euro-1"- und "Euro-2"-Diesel-Lkw vorgesehen. Durch die Nachrüstung mit einem Partikelfilter muss der Partikelgrenzwert für "Euro-3"-Diesel-Lkw erreicht werden.
PMK 2 ist für die Nachrüstung von "Euro-1"-, "Euro-2"- und "Euro-3"-Diesel-Lkw vorgesehen. Durch die Nachrüstung mit einem Partikelfilter muss der Partikelgrenzwert für "Euro-4"-Diesel-Lkw erreicht werden.
PMK 3 und PMK 4 sind für die Nachrüstung leichter LKW vorgesehen. Die Emissionskriterien entsprechen der Partikelminderungsklasse PM 3 bzw. PM4 für Pkw.